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Polizei Wolfsburg

POL-WOB: Polizei stellte alkoholisierte Autofahrer - Spitzenwert lag bei 2,26 Promille

Wolfsburg (ots)

Wolfsburg, OT Neindorf, Unter den Höfen 04.01.2019, 12.10 Uhr

Wolfsburg, OT Vorsfelde, Bruchgartenweg 05.01.2019, 13.55 Uhr

Lehre, Hauptstraße 05.01.2019, 16.45 Uhr

Wolfsburg, OT Detmerode, Mörser Winkel 06.01.2019, 18.15 Uhr

Neben dem bereits berichteten Vorfall einer Trunkenheitsfahrt am Samstagmorgen auf der Dieselstraße, bei der ein 28 Jahre alter Wolfsburger um 02.45 Uhr mit 1,5 Promille gestoppt wurde (wir berichteten), stellte die Polizei im Zeitraum von Freitagmittag bis Sonntagabend noch vier weitere alkoholisierte Kraftfahrer fest.

Dabei waren keinesfalls geringe Promillezahlen im Spiel, sondern Werte, die auf erhöhten Alkoholkonsum hindeuten.

Begonnen hatte die Serie am Freitagmittag, als eine Polizeistreife gegen 12.10 Uhr in der Straße Unter den Höfen in Neindorf einen 51 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Helmstedt kontrollierte. Aufgefallen war der 51-Jährige, weil er in seinem Jeep mit defektem Abblendlicht unterwegs war. Die Beamten stellten bei dem Autofahrer stark gerötete Bindehäute fest und boten dem 51-Jährigen einen Atemalkoholtest an, der 1,18 Promille anzeigte. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen, der Führerschein sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.

Im Bruchgartenweg bemerkte am Samstagmittag gegen 13.55 Uhr ein aufmerksamer Anwohner, wie ein Fahrzeugführer mit seinem Opel Corsa mehrfach versuchte zu Wenden. Dabei stieß er wiederholt gegen das Metalltor einer dort befindlichen Garage. Der Anwohner sprach den Fahrzeugführer an, stellte fest, dass er erheblich unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand, zog den Fahrzeugschlüssel ab und alarmierte die Polizei. Als die Beamten vor Ort eintrafen, fanden sie den Fahrzeugführer sitzend hinter dem Steuer seines Corsas an. Eine Identitätsfeststellung ergab, dass es sich um einen 44 Jahre alten Gelsenkirchener handelte. Ein Atemalkoholtest erbrachte stattliche 2,26 Promille. Auch hier waren eine Blutprobe, die Sicherstellung des Führerscheins sowie Einleitung eines Strafverfahrens die Folge.

Am Samstagnachmittag wurde die Polizei gegen 16.45 Uhr zu einem Verkehrsunfall in die Hauptstraße nach Lehre entsandt. Hier befuhr ein 70 Jahre alter Autofahrer aus dem Landkreis Helmstedt mit seinem VW Golf die Straße Oberdorf in Richtung Hauptstraße, missachtete dass Verkehrszeichen "Vorfahrt achten" und steuerte sein Fahrzeug über die Kreuzung hinweg in die Schulstraße. Dort prallte er gegen einen dort wartenden VW Golf eines 73-Jahre alten Autofahrers ebenfalls aus dem Landkreis Helmstedt. Anschließend wollte er weiterfahren, wurde aber von einem Zeugen daran gehindert und festgehalten, bis die Polizei eintraf. Bei der Verkehrsunfallaufnahme stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des 70-Jährigen fest und führten einen Atemalkoholtest durch, der stattliche 1,6 Promille erbrachte. Während der eine Golf weiterhin fahrtüchtig blieb, musste der Wagen des Unfallverursachers abgeschleppt werden. Dem 70-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen, der Führerschein beschlagnahmt und Verfahren wegen Trunkenheit im St6raßenverkehr und Verkehrsunfallflucht eingeleitet.

Der letzte Fall von Trunkenheit im Straßenverkehr ereignete sich am Sonntagabend gegen 18.15 Uhr in der Straße Mörser Winkel in Detmerode. Hier alarmierte ein aufmerksamer Zeuge die Polizei nachdem er beobachtet hatte, wie ein 66 Jahre alter Wolfsburger mit seinem Seat Arosa von der Straße Detmeroder Markt in Richtung Mörser Winkel fuhr. Die Beamten trafen den 66-Jährigen im Mörser Winkel an. Ein Atemalkoholtest erbrachte 1,68 Promille. Auch hier folgten Blutentnahme, Sicherstellung des Führerscheins und Einleitung eines Strafverfahrens.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang abermals darauf hin, dass es sich bei sogenannten Trunkenheitsfahrten keinesfalls um Kavaliersdelikte handelt. Schon bei geringstem Genuss von alkoholischen Getränken findet eine körperliche Beeinflussung und damit eingeschränkte Wahrnehmung und vermindertes Reaktionsvermögen statt. Wer meint, sich alkoholisiert hinters Steuer zu setzen, gefährdet damit leichtfertig sich und vor allem andere Verkehrsteilnehmer. Die Polizei wird auch weiterhin verstärkt Verkehrskontrollen durchführen, um diesem Deliktsfeld zu begegnen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Wolfsburg
Thomas Figge
Telefon: +49 (0)5361 4646 204
E-Mail: pressestelle@pi-wob.polizei.niedersachsen.de

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