POL-WOB: Verkehrsunfall unter Alkohol mit Widerstand Beleidigung und Sachbeschädigung
Wolfsburg (ots)
Königslutter, OT Lauingen, Kornstraße 24.05.2019, 00.10 Uhr
Nicht schlecht staunte ein Ehepaar aus Lauingen, als es am Freitagmorgen um kurz nach Mitternacht durch einen lauten Knall aufgeschreckt wird. Gegen 00.10 Uhr hatte ein 40 Jahre alter Fahrzeugführer aus Braunschweig auf der Kornstraße in einer Rechtskurve die Kontrolle über seinen VW Caravelle verloren und war im Vorgarten eines dort befindlichen Einfamilienhauses gelandet. Dabei hatte er einen Betonpfeiler ein Teil eines Jägerzaunes und dessen Fundament unter sich begraben. Ein weiteres 2 Meter langes Teilstück des Zaunes war herausgerissen und lag neben dem Fahrzeug, die Gartenpforte war ebenfalls herausgerissen und steckte zwischen Hauswand und dem Fahrzeug. Die Frontairbags hatten beide ausgelöst. Zunächst versuchte der 40-Jährige vom Ort des Geschehens zu flüchten, konnte jedoch durch den Hausbesitzer daran gehindert werden. Kurze Zeit später war die alarmierte Polizei vor Ort, die sich der ganzen Sache annahm. Dabei wirkte der Fahrzeugführer stark benommen und machte einen stark alkoholisierten Eindruck. Während er den Konsum von Alkohol einräumte, lehnte er einen Alkotest ab. Als er dann während der Befragung durch die Beamten alkoholbedingt umfiel, reichte es den Ordnungshütern und sie beschlossen den Mann zwecks Blutentnahme ins Klinikum nach Helmstedt und zur Durchführung weiterer Maßnahmen mit zur Dienststelle zu nehmen. Zuvor fanden sie noch im Fahrzeug des Beschuldigten eine Konsumeinheit Cannabis, die durch die Beamten beschlagnahmt wurde. Hierbei leistete der 40-Jährige heftigen Widerstand und beleidigte in der Folge die eingesetzten Beamten. Dem nicht genug: Der 40-Jährige beschimpfte und beleidigte zudem auch noch die Beamtinnen und Beamten aufs Übelste, trat um sich und beschädigte dabei auch noch einen Streifenwagen. Anschließend durfte er die restliche Nacht im Gewahrsam der Polizei zu Gast sein, um seinen Rausch auszuschlafen. Neben Anzeigen wegen Fahren unter Alkoholeinfluss und berauschenden Mitteln, Widerstand, Beleidigung und Sachbeschädigung wird der 40-Jährige auch die Rechnung für Kost und Logis bei der Polizei begleichen dürfen.
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