POL-WOB: Polizei und Ordnungsamt kontrollieren auch über die Ostertage
Wolfsburg (ots)
Wolfsburg, 02.04.2020
Aufgrund der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus wird das seit dem 21. März bestehende Betretungsverbot für den Allerpark, inklusive der Parkplätze P1 - P6, den Schillerteich mit den Spielplätzen und den Kaufhof, Hausnummern 1 - 25, bis zum 18.04.2020 verlängert.
Einsatzkräfte der Polizei und des städtischen Ordnungsdienstes werden in Bezug auf die Überwachung der Allgemeinverfügung der Stadt und des nun bis zum 18.04.2020 bestehenden Betretungsverbots für den Allerpark, Schillerteich und den Bereich des Kaufhof auch über die Ostertage deutlich sichtbar die Präsenz- und Kontrollmaßnahmen aufrechterhalten.
Wolfsburgs Polizeichef Olaf Gösmann kündigt ein konsequentes Vorgehen bei den Kontrollen zu den bestehenden Betretungsverboten an: "Die Polizei wird zusammen mit dem Ordnungsdienst der Stadt Wolfsburg ab Gründonnerstag und über die Ostertage hinaus die Einhaltung der städtischen Verfügung überprüfen. Ich bitte alle Bürger, sich an die Beschränkungen und Verbote zu halten. Die Einhaltung dieser Ge- und Verbote genießt absolute Priorität und hat für den weiteren Verlauf der Infektionsausbreitung existentielle Bedeutung."
Auch Oberbürgermeister Klaus Mohrs appelliert dringlich: "Halten Sie sich an die Betretungsverbote und die Kontaktverbote! Ich habe kein Verständnis, wenn nach den bestürzenden Nachrichten der letzten Tage immer noch manche das Wohl ihrer Mitmenschen gefährden. Im Klinikum, den Pflegeeinrichtungen, im Krisen-Stab und an vielen anderen Stellen arbeiten Unzählige Tag und Nacht, um diese Krise zu überwinden. Wir dulden nicht, dass diese Anstrengungen zunichtegemacht werden. Das führt dazu, dass wir die Verbote aufrechterhalten und Verstöße konsequent ahnden."
Die Polizei Wolfsburg-Helmstedt wird für diese notwendigen Kontrollen Einsatzkräfte aus allen Dienstbereichen zusammenziehen und durch Polizeireiter der Reiterstaffel der Polizeidirektion Braunschweig Unterstützung erfahren. Es geht darum, Gefahren der Infektionsverbreitung zu unterbinden. In jüngster Vergangenheit ist es immer wieder zu Nichtbeachtung der Allgemeinverfügung und des Betretungsverbotes von Spielplätzen und insbesondere der Naherholungsbereiche wie Allerpark, Schillerteich und Kaufhof gekommen.
Ein Verstoß gegen das Betretungsverbot stellt eine Straftat dar. Menschenansammlungen von drei bis 10 Personen wird als Ordnungswidrigkeit, ab 11 Personen als Straftat gewertet.
In dieser bundesweiten Ausnahmesituation appellieren Stadt und Polizei gemeinsam an die Bürgerinnen und Bürger, diese aufgestellten lebensnotwendigen und lebensrettenden Regeln durch eigenes verantwortungsbewusstes Handeln zum Gemeinwohl aller zu unterstützen.
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Thomas Figge
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