POL-WOB: Dritter E-Scooter Verleiher in Wolfsburg - 1.500 Verleih-Scooter im Stadtgebiet
Wolfsburg (ots)
Wolfsburg, 31.05.2021
Am 01. Juni 2021 startet in Wolfsburg ein dritter Verleihanbieter von E-Scootern. Damit stehen dann insgesamt 1.500 E-Scooter im Wolfsburger Stadtgebiet zum Verleih bereit. Aus diesem Grund informiert die Polizei abermals zur Benutzung dieser Elektrokleinstfahrzeuge:
Nach der seit 2019 geltenden Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung dürfen ausschließlich gem. Verordnung zugelassene und versicherte E-Scooter entsprechend der Verordnung im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.
Es handelt sich hierbei rechtlich um Kraftfahrzeuge, so dass insbesondere In Bezug auf Fahrten unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss die gleichen Regularien und Werte wie beim Führen eines PKW gelten.
Somit liegt bei Werten ab 1,1 Promille z.B. absolute Fahruntüchtigkeit vor, darunter kann bei entsprechenden Ausfallerscheinungen ab 0,3 Promille bereits relative Fahruntüchtigkeit vorliegen. In diesen Fällen wird Immer ein Strafverfahren eingeleitet, der Führerschein sichergestellt, und die Fahrerlaubnis entzogen.
Auch die 0,5 Promille-Grenze (bis 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen) gilt für E-Scooter Fahrer, ebenso wie das Verbot von Fahrten unter Betäubungsmitteleinfluss. In beiden Fällen winkt ein Bußgeld von 500 EUR sowie ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Verkehrsregister in Flensburg. Im Wiederholungsfall beträgt das Bußgeld 1.000 EUR / 3 Monate Fahrverbot.
Auf Gehwegen darf nicht gefahren werden. Ebenso wie das Fahren zu zweit ist auch die Benutzung eines Mobiltelefones untersagt. Auf Radwegen darf nur in der vorgeschriebenen Richtung gefahren werden.
Andreas Wagner Sachbearbeiter Einsatz- und Verkehr bei der Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt: "E-Scooter-Fahrer sollten sich immer vor Augen führen, dass sie relativ schnell und leise unterwegs sind. Sie sind damit für Andere, insbesondere für Fußgänger, kaum hörbar und schlecht wahrnehmbar. Ebenso sind sie, wie auch Pedelecs von anderen Kraftfahrzeugführern schwer einzuschätzen, da sie sich schneller als andere Verkehrsteilnehmer bewegen." Von daher appelliert Wagner an alle Verkehrsteilnehmer zu gegenseitiger Vor- und Rücksichtnahme.
2020 hat es im Stadtbereich Wolfsburg 15 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von E-Scootern gegeben. Hierbei wurde ein E-Scooter-Fahrer schwer und 6 leicht verletzt. 9 dieser Unfälle wurden durch fehlerhaftes Verhalten der E-Scooter Fahrer verursacht. Bei 4 Verkehrsunfällen lag Alkoholbeeinflussung vor, bei teilweise sehr hohen Werten. (Spitzenreiter: 3,17 Promille) In weiteren 21 Fällen wurden E-Scooter Fahrer unter Alkoholeinfluss festgestellt. Hier wurden jeweils Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Darüber hinaus wurden 69 nicht versicherte E-Scooter festgestellt. Hierbei handelte es sich überwiegend um privat beschaffte E-Scooter, die nicht der Verordnung entsprachen, nicht versicherungsfähig sind und auf öffentlichen Straßen nicht gefahren werden dürfen.
Auf Grund der bisherigen Feststellungen und Auffälligkeiten werden E-Scooter weiter im Fokus der polizeilichen Verkehrsüberwachung bleiben.
Rückfragen bitte an:
Polizei Wolfsburg
Thomas Figge
Telefon: +49 (0)5361 4646 204
E-Mail: pressestelle@pi-wob.polizei.niedersachsen.de
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