POL-WOB: 22-Jähriger behindert Polizei bei Verfolgungsfahrt - Widerstand bei der Personalienfeststellung
Wolfsburg (ots)
Wolfsburg, Hallesche Straße
05.09.2021, 16.40 Uhr
Am Sonntagnachmittag verhinderte ein 22-jähriger Wolfsburger die Verfolgung eines flüchtenden Motorroller-Fahrers, als er plötzlich in der Halleschen Straße vor einen Streifenwagen sprang. Nur durch ein starkes Bremsmanöver konnte ein Zusammenstoß verhindert werden. Bei der anschließenden Identitätsfeststellung leistete er Widerstand, so dass Pfefferspray eingesetzt werden musste. Der Wolfsburger kam in Gewahrsam. Bei einer anschließenden Durchsuchung wurde eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden.
Eine Streifenbesatzung befuhr am späten Sonntagnachmittag die Jenaer Straße, als ihnen der Fahrer eines Motorrollers auffiel. Dieser missachtete die an ihn gerichteten Haltezeichen. Die Besatzung folgte dem Zweiradfahrer nun unter Einschalten des Blaulichtes und des Einsatzhorns und entsprechender Stoppzeichen in die Hallesche Straße. Im Bereich der Zufahrt zu einem Einkaufszentrum stellte sich plötzlich der 22-Jährige mit ausgebreiteten Armen direkt in den Fahrweg des Streifenwagens. Nur durch starkes Bremsen konnte eine Kollision verhindert werden.
Die eingesetzten Beamten brachen daraufhin die Fahndung nach dem Zweiradfahrer ab und wollten die Personalien des Wolfsburgers feststellen. Dieser zeigte sich sehr unkooperativ und nahm gegenüber den Beamten eine deutliche Angriffshaltung ein. Als der 22-Jährige bemerkte, dass weitere Polizeibeamte erschienen, versuchte er zu flüchten. Der Mann konnte nach wenigen Metern eingeholt werden. Da sich der Wolfsburger weiterhin aggressiv war und sich erheblich sperrt wurde ihm zunächst der Einsatz von Pfefferspray angedroht. Dies erzielte keine Wirkung, so dass ein Polizeibeamter das Spray gegen den renitenten Mann einsetzen musste. Letztlich konnten dem Mann Handschellen angelegt werden und er wurde zur Polizeiwache transportiert. Dort konnte er sich umgehend die leicht geröteten Augen ausspülen; weitere Verletzungen erlitt er nicht. Nach der Personalienfeststellung wurde er aus dem Polizeigewahrsam entlassen.
Da bei einer Durchsuchung des 22-Jährigen Drogen gefunden wurden, muss er sich neben einer Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auch wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten muss.
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