POL-WOB: Gefährliche Körperverletzung - 21-Jähriger verletzt zwei Personen
Wolfsburg (ots)
Wolfsburg, Reislingen, Sandkrugstraße und Selma-Lagerlöf-Ring 05.06.2022, 07.53 Uhr und 08.07 Uhr
Am Sonntagmorgen griff ein betrunkener 21-jähriger Wolfsburger in Reislingen einen 65-jährigen Mann sowie eine 46 Jahre alte Frau an und verletzte beide leicht. Dem Wolfsburger wurde eine Blutprobe entnommen und er wurde dem Gewahrsam zugeführt.
Am frühen Sonntagmorgen hielt sich der 21-jährige widerrechtlich auf einer Pferdeweide an der Sandkrugstraße auf. Als der 65-jährige Pächter den Mann daraufhin ansprach und ihn aufforderte, die Weide zu verlassen, wurde er von dem jungen Mann beleidigt. Kurze Zeit später ging der Wolfsburger in Richtung des in seinem Fahrzeug sitzenden Pächters, öffnete die Fahrertür, zog ihn aus dem Auto und schlug und trat mehrfach auf den Mann ein. Dabei wurde der 65-Jährige verletzt und wurde von der Besatzung eines Rettungswagens medizinisch behandelt.
Nach der Tat flüchtete der 21-Jährige zunächst, konnte aber aufgrund einer guten Personenbeschreibung auf einem Waldweg in der Nähe von einer Streifenbesatzung angetroffen werden.
Noch während der Sachverhaltsaufnahme wurden die eingesetzten Beamten von einer 46-jährigen Wolfsburgerin angesprochen. Diese war in Begleitung in einem Waldstück am Selma-Lagerlöf-Ring unterwegs, als sie auf den 21-Jährigen trafen. Dieser beleidigte die Frau und verschwand dann im Wald. Kurze Zeit später tauchte der Wolfsburger wieder auf und warf einen etwa 2,5 Meter langen Ast speerwurartig in Richtung der Frau. Diese konnte den Wurf abwehren, verletzte sich dabei jedoch leicht an der Hand. Eine medizinische Behandlung war nicht erforderlich.
Bei dem 21-Jährigen wurde Atemalkohol festgestellt. Eine freiwillig durchgeführter Alcotest ergab einen Wert von 1,78 Promille. Nach der Entnahme der angeordneten Blutprobe wurde der Wolfsburger zur Verhinderung weiterer Straftaten dem polizeilichen Gewahrsam zugeführt.
Der junge Mann muss sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch verantworten.
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