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POL-WOB: Fahrradkontrollwoche der Fahrradcops Wolfsburg

Wolfsburg (ots)

Wolfsburg, 21.06.2022

Im Rahmen der diesjährigen Woche der Verkehrssicherheit führten auch die Fahrradcops der Polizei Wolfsburg eine Kontrollwoche durch.

In der Zeit von Montagvormittag 08.00 Uhr bis Donnerstagnachmittag 16.00 Uhr waren täglich bis zu 5 Beamte auf ihren dienstlichen Fahrrädern in der Wolfsburger Innenstadt unterwegs.

Dabei ging es den Polizeikommissaren um die Themen Ablenkung, aber auch Überwachung der vorgegebenen Fahrtrichtungen, Fahren in Verkehrsberuhigten Bereichen, allgemeine Regeln der Straßenverkehrsordnung und verkehrstechnische Ausstattung von Fahrrädern Pedelecs oder EScootern.

Insgesamt stellten die Cops folgende Verstöße fest:

Zum Thema Ablenkung:

2 Radfahrer und 2 Pkw-Fahrer benutzten während der Fahrt das Mobiltelefon, 5 Radfahrer fuhren unter Benutzung von Kopfhörern,

Braunschweiger Straße / Am Rotheberg

17 Fahrzeugführer missachteten das Verkehrszeichen 209 und fuhren geradeaus zum Theater oder in Richtung Detmerode, Röntgenstraße weiter.

Insgesamt verstießen 50 Radfahrende und 19 Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen (EScooter) an folgenden Verkehrsorten gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung:

   1. Braunschweiger Straße / Einmündung Theater / Am Rotheberg
   2. Heßlinger Straße
   3. Berliner Ring i.H. Esso Tankstelle
   4. Stadtgebiet Wolfsburg

In der Fußgängerzone Porschestraße hielten sich 8 Radfahrer und 2 EScooterfahrer nicht an das Fahrverbotes für Radfahrende

4 Radfahrer überfuhren Lichtsignalanlagen, die für ihre Fahrtrichtung Rotlicht zeigten.

3 Fahrer von EScootern werden demnächst Post von der Staatsanwaltschaft oder Gericht bekommen, da sie ihr Elektrokleinstfahrzeug nicht Pflichtversichert haben. Dieses stellt eine Straftat gemäß §§ 1, 6 PflVersG, §§ 1, 5 KfzSteurG i.V.m. §§ 370 ff AO dar.

17 Autofahrer waren nicht angeschnallt und werden in der Folge schriftlich verwarnt werden.

In einem Fall beschlagnahmten die Fahrradcops ein Pedelec, da der Besitzer es so manipuliert hatte, dass es schneller als erlaubt war. Damit wurde das Fahrzeug Zulassungs- und möglicherweise sogar Führerscheinpflichtig. Hier wird ein Gutachter entscheiden, wie das manipulierte Gefährt zukünftig einzuordnen ist.

Polizeikommissar Jan Höltje, Einsatzleiter und Themenverantwortlicher der Polizei Wolfsburg: "Der Bereich der Radfahrenden (Fahrräder, Pedelecs, EScooter pp) ist kein rechtsfreier Raum. Auch und insbesondere diese Verkehrsteilnehmer müssen sich zu ihrem eigenen Schutz an Verkehrsvorschriften halten. Diese Gruppe der Verkehrsteilnehmer gehört, wie auch die Fußgänger, zu den schwächsten im Straßenverkehr. Daher empfiehlt die Polizei unter anderem immer wieder das Tragen eines Fahrradhelms. Gegenseitige Vorsicht und Rücksicht funktioniert nur dann, wenn sich alle daran halten. Das gilt auch für das Bewusstsein, als Nutzer eines E-Bikes oder EScooter, dass ich schneller als bislang gewohnt im Straßenverkehr unterwegs bin und mich andere Verkehrsteilnehmer, z. B. Autofahrer nicht oder noch nicht wahrgenommen haben."

Rückfragen bitte an:

Polizei Wolfsburg
Thomas Figge
Telefon: +49 (0)5361 4646 204
E-Mail: pressestelle@pi-wob.polizei.niedersachsen.de

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