POL-WOB: 83-jährige Seniorin bestohlen - Praxis-Mitarbeiterin hält Diebinnen fest
Wolfsburg (ots)
Wolfsburg, Stadtmitte, Porschestraße
06.01.2023, 11.00 Uhr
Einer 83-jährige Wolfsburgerin wurde am Freitagvormittag von zwei 20 und 27 Jahre alten Diebinnen aus Nordrhein-Westfalen in einer Arztpraxis in der Porschestraße in Wolfsburg die Geldbörse gestohlen. Die geflüchteten Täterinnen konnten von einer Praxis-Mitarbeiterin noch in dem Gebäude angetroffen und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden.
Am Freitagvormittag war die Seniorin zunächst bei ihrer Bank, um Bargeld abzuholen. Ihr Portemonnaie steckte die Wolfsburgerin in eine Tasche ihres mitgeführten Rollators. Im Anschluss bestieg die 83-Jährige den Fahrstuhl einer in der Nähe gelegenen Arztpraxis; zeitgleich stiegen zwei Frauen ein. Während der Fahrstuhlfahrt hielt die 20-Jährige der Seniorin plötzlich ein Handy dicht vor das Gesicht und forderte diese auf, ihr etwas vorzulesen. Diese Ablenkung nutzte ihre 27-jährige Mittäterin aus, um die Geldbörse aus der Tasche des Rollators zu stehlen.
Auf der gewünschten Etage angekommen, verließ die Seniorin den Fahrstuhl. Erst in der Praxis bemerkte die 83-Jährige den Verlust ihrer Geldbörse. Geistesgegenwärtig machte sie lautstark auf den Diebstahl aufmerksam, so dass eine Praxis-Mitarbeiterin der älteren Dame sofort zu Hilfe eilte. Bei der Absuche des Gebäudes konnten die beiden Täterinnen durch die Mitarbeiterin angetroffen werden. Diese hielt, mit Unterstützung weiterer Mitarbeiter, die Diebinnen bis zum Eintreffen der Polizei fest. Das gestohlene Portemonnaie wurde bei den Diebinnen aufgefunden und konnte der sichtbar erleichterten Seniorin wieder ausgehändigt werden.
Die beiden Täterinnen aus dem Großraum Köln wurden vorläufig festgenommen und zur Polizeiwache in der Heßlinger Straße gefahren. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurden die Diebinnen entlassen.
Die Polizei lobt das umsichtige Verhalten der Mitarbeiterin und deren Kollegen, durch das nicht nur die Täterinnen gefasst, sondern der Seniorin auch ihr Geld zurückgegeben werden konnte.
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