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POL-WOB: Aus Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz wird Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wolfsburg (ots)

Helmstedt, 26.03.23

Am Sonntagvormittag, den 26.03.23, um 08:04 Uhr wird ein 66-jähriger Helmstedter durch die Besatzung eines Funkstreifenwagens im Bereich der Kreuzung Goethestraße/ Am Ludgerihof auf einem E-Scooter festgestellt. Am E-Scooter befanden sich keine Versicherungskennzeichen, sodass die eingesetzten Beamten davon ausgingen, dass ein Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorliegt. Während der Sachverhaltsaufnahme wird festgestellt, dass der E-Scooter keine Straßenzulassung hat und mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h als Kraftfahrzeug führerscheinpflichtig ist. Dadurch, dass der Überprüfte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Polizei Helmstedt Telefon: 05351-521115

Rückfragen bitte an:

Polizei Wolfsburg

Telefon: +49 (0) 5351/5210
E-Mail: Poststelle@pk-helmstedt.polizei.niedersachsen.de

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