FW-E: Stichwort Osterfeuer
Essen (ots)
Stadtgebiet, 6. April 2009
Die Fastenzeit ist bald vorbei, das Osterwochenende naht. Damit auch die Zeit der Osterfeuer. In ganz Deutschland vertreiben die Menschen mit diesen Osterfeuern den Winter. In manchen Landstrichen ist die Luft in der Osterzeit über Tage hinweg rauchgeschwängert, die Dorfbewohner treffen sich am Feuerplatz, mit Grillgut und Glühwein wird der Frühling begrüßt. Auch die Essener pflegen diese Tradition. Allerdings müssen in der Stadt einige Dinge beachtet werden. Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und damit genehmigungsfrei. Das Abbrennen von Osterfeuern ist nur Ostersamstag und Ostersonntag gestattet. Größere Exemplare können bei der Feuerwehr (Tel.: 0201/12-39) angezeigt werden. Oft genug sind Freiwillige Feuerwehren ohnehin als Brandwache vor Ort und passen auf, dass nichts Falsches anbrennt. Für alle anderen gilt: Niemand darf durch das Abbrennen von Osterfeuern belästigt werden. Im Zweifel laden Sie doch einfach den Nachbarn zum Feuer ein und machen ihn so zum Verbündeten. Kein Feuer in Landschaft- oder Naturschutzgebieten. Ausreichenden Abstand zu anderem brennbaren Material einhalten. Nur unbehandeltes Holz, trockenen Baum- und Strauchschnitt verbrennen. Aufgeschichtete Haufen vorher umsetzen, der Igel oder andere Kleintiere werden es danken. Das Feuer nicht zu groß machen, im Zweifel verhindert ein bereitliegender Gartenschlauch (mit "Wasser am Rohr") größere Schäden. Autoreifen, Altöl oder Kunststoffe haben im Osterfeuer nichts zu suchen. Sie brennen zwar gut, verpesten aber unsere Luft. Weitere Auskünfte gibt es beim Umweltamt der Stadt unter 0201/88-59513 oder 88-59552 oder unter www.feuerwehr-essen.com. Wir wünschen angenehme Feiertage und "Frohe Ostern". (MF)
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