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POL-LDK: Angeblicher Gewinn kostet Opfer 900 Euro
Betrüger lockt mit fünfstelligem Eurobetrag

Dillenburg (ots)

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Braunfels: Angeblicher Gewinn kostet Opfer 900 Euro / Betrüger lockt mit fünfstelligem Eurobetrag

Ein gewiefter Betrüger schlug Anfang Mai im Lahn-Dill-Kreis zu. Er überzeigte sein Opfer für einen mutmaßlich fünfstelligen Gewinn 900 Euro "Gebühren" zu bezahlen.

Die gute Nachricht erreichte den Braunfelser per Telefon. Er habe an einem Gewinnspiel teilgenommen, so der unbekannte Anrufer, und daraus stünde ihm nun ein Gewinn von 38.700 Euro zu. Einen kleinen Haken gab es jedoch: Er müsse, um in den Genuss des Betrages zu kommen, die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 900 Euro übernehmen. Hierzu forderte der Unbekannte den "Gewinner" auf Guthabenkarten der Internet-Vertriebsplattform "Steam" zu kaufen und die Codes telefonisch durchzugeben. Das Opfer suchte in der Folge verschiedene Einkaufsmärkte und Tankstelle auf und erwarb für 900 Euro Guthabenkarten. Anschließend gab er die Codes Gutschein für Gutschein an den unbekannten Anrufer durch.

Wenige Tage später rief der Betrüger erneut an. Anstatt die Gewinnsumme nun an das Opfer zu überweisen, forderte der Anrufer eine weitere Gebühr von 2.000 Euro. Die neuerliche Forderung machten den Braunfelser stutzig und er informierte sich bei der Polizei. Die Ermittler erklärten ihn über die Betrugsmasche auf und machten ihm keine Hoffnung, die 900 Euro wieder zu bekommen.

"Steam" ist eine Internet-Vertriebsplattform die sich unter anderem auf Computerspiele, Software und Filme spezialisiert hat. Mit den Guthabenkarten kann das Benutzerkonto aufgeladen werden, um innerhalb des Dienstes Einkäufe zu bezahlen.

Zum Einsatz von Onlinegutscheinen ist zu sagen, dass nicht derjenige der den Gutschein in der Hand hält über die Gutscheinsumme verfügt, sondern allein mit dem dafür ausgegebenen Gutscheincode kann der Betrag eingelöst werden.

Die Geschichten der Betrüger sind vielfältig. Sie variieren immer wieder und zeigen wie geschickt die Gauner vorgehen. Letztlich zielen alle ihre Versuche darauf ab, an das Geld ihrer Opfer zu gelangen. "Sie haben gewonnen!" Wer freut sich da nicht, das zu hören. Um nicht in die Falle zu tappen gibt die Polizei folgende Tipps:

   - Machen Sie sich bewusst: Wenn sie nicht an einem Gewinnspiel 
     teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
   - Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn 
     einzufordern und zahlen Sie keine Gebühren
   - Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
   - Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine 
     Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, 
     Kreditkartennummern oder Ähnliches.
   - Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der
     Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt 
     und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine 
     Antworten.
   - Wenden Sie sich im Zweifel unbedingt an die Polizei.

Guido Rehr, Pressesprecher

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Lahn-Dill
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hindenburgstr. 21
35683 Dillenburg
Tel.: 02771/907 120
Fax: 02771/907 129

E-Mail: pressestelle-lahn-dill.ppmh@polizei.hessen.de oder
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