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POL-LDK: Dillenburg-Frohnhausen und Ehringshausen: Regionaler Verkehrsdienst Lahn-Dill kontrolliert

Dillenburg (ots)

Dillenburg-Frohnhausen und Ehringshausen:

Am Mittwoch (24.11.2021) kontrollierten Beamte des Regionalen Verkehrsdienst Lahn-Dill auf der Bundesstraße 253 zwischen Frohnhausen und Dillenburg. Auf dem Parkplatz in Höhe des Gewerbegebiets Langaar hielten die Ordnungshüter gemeinsam mit dem Gefahrgutbeauftragten des Lahn-Dill-Kreises Lkws an. Zwischen 08:30 Uhr und 12:00 Uhr nahmen die Polizisten 19 Lkws unter die Lupe. 5 davon transportierten Gefahrgut. Ein 7,5-Tonner musste beanstandet werden. Er transportierte eine Palette Gefahrgut ohne jegliche Sicherung. Nachdem er seine Ladung nachgesichert hatte, durfte er die Fahrt fortsetzen. Auf den Fahrzeugführer kommt nun ein Bußgeld von 300 Euro zu.

Ein vollbeladener Holztransporter überschritt die festgeschriebene Höhe von vier Meter, um 28 Zentimeter. Er musste ein Teil des geladenen Holzes abladen, um die Höhe von vier Meter zu erreichen. So durfte auch er weiterfahren. Die Halterfirma muss mit einem Bußgeld von 920 Euro rechnen.

Ein Lkw-Fahrer war nicht angegurtet, ein Zweiter hatte die Lenkzeit überschritten. Beide zahlten eine Verwarnung.

Gestern Nachmittag (25.11.2021) kontrollierten die Beamten zwischen 14:00 Uhr und 15 Uhr am Ehringshäuser Kreisverkehr in der Herborner Straße. Zehn Fahrzeugführer hatten den Gurt nicht angelegt und mussten jeweils ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro bezahlen. Zwei Autofahrer nutzen ihr Mobiltelefon während der Fahrt. Auf beide kommt ein Bußgeld von 100 Euro, sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister zu. Bei einem Auto stellten die Ordnungshüter eine gerissene Frontscheibe fest. Dem Fahrer wurde eine Mängelkarte ausgestellt. Die reparierte Scheibe zeigt er demnächst bei der Polizei vor.

Einem rumänischen Fahrer mit seinem Gespann untersagten die Polizisten die Weiterfahrt. Der Fahrzeugführer transportierte auf der Ladefläche seines Pritschenwagens einen größeren SUV. Der gezogene Fahrzeuganhänger war zudem mit zwei Autos beladen. Das zulässige Gesamtgewicht des Pritschenwagens wurde um 20 Prozent überschritten. Die Anhängelast war sogar um 123 Prozent überschritten. Statt der zugelassenen 2.000 Kilogramm, zog das Fahrzeug rund 4.400 Kilogramm. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Zur Sicherung des Verfahrens musste er eine Sicherheitsleistung von 400 Euro bezahlen.

Bei einer 27-jährigen Sprinter-Fahrerin ergaben sich den Beamten Hinweise auf Drogenkonsum. Ein Drogentest reagierte positiv auf den Konsum von Amphetamin, THC und Methamphetamin. Für sie folgte eine Blutentnahme und eine Anzeige wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss. Bei ihrem Beifahrer fanden die Ordnungshüter eine kleine Menge Amphetamin und Marihuana, sowie Drogenutensilien. Die Drogen und die Utensilien wurden sichergestellt. Auf den Beifahrer kommt eine Anzeige wegen Drogenbesitz zu.

Kerstin Müller, Pressesprecherin

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