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POL-LDK: Haiger und Wetzlar: Regionaler Verkehrsdienst kontrolliert

Dillenburg (ots)

Haiger und Wetzlar:

Am Dienstag (15.03.2022) kontrollierten Beamte des Regionalen Verkehrsdienstes Lahn-Dill, zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr, in der Gemarkung Haiger. Unterstützt von dem Gefahrgutbeauftragten des Lahn-Dill-Kreis hielten die Ordnungshüter 18 Lkws am Kreisverkehr Kalteiche an der B54 / B277 an. Die Polizisten stellten 11 Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr fest, 8 davon wegen fehlender Tageskontrollblätter bei Lkws bis 3,5 t. 5 Mängel wegen defekter Hebebühnen und abgelaufenen Prüffristen stellten die Kontrolleure fest. Die Hebebühne eines Trucks war letztmalig 2015 geprüft worden. Bei zwei Lkws war die Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert. Der festgestellte Ladungssicherungsverstoß bei einem Gefahrguttransport hatte zur Folge, dass sowohl der Beförderer, der Absender und der Verpacker mit einer Anzeige rechnen müssen. Diese erwarten nun jeweils ein Bußgeld im mittleren dreistelligen Bereich.

Mit einem sogenannten ProVida-Fahrzeug überwachten die Verkehrsspezialisten am Mittwoch (16.03.2022) den Streckenbereich der Bundesstraße 49 zwischen Wetzlar und Gießen. Das ProVida-Fahrzeug ist ein, mit einem speziellen Video- und Geschwindigkeitsmesssystem ausgestattetes Zivilfahrzeug und als solches erst einmal nicht als Polizeifahrzeug erkennbar. Zwischen 09:00 Uhr und 13:30 Uhr ahndeten die Beamten drei Handyverstöße. Bei einem Lkw-Anhänger stellten sie eine seit sieben Monaten abgelaufene Hauptuntersuchungsplatte fest. Vier Autofahrer waren deutlich zu schnell auf der B49 unterwegs. Drei Fahrer wurden mit einer Überschreitung zwischen 21 Km/h und 32 km/h gemessen. Sie müssen mit einem Bußgeld und Punkten rechnen. Trauriger Spitzenreiter war ein 58-Jähriger Fahrer. Er missachtete die erlaubten 100 km/h gleich mehrfach. Die gemessene Spitzengeschwindigkeit betrug 137 km/h. Ihn erwartet ein Bußgeld von 200 Euro und einen Punkt im Fahrerlaubnisregister. Der 58-Jährige hat offenbar bereits 6 Punkte wegen ähnlichen Verkehrsdelikten. Beim Erreichen von 8 Punkten würde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Kerstin Müller, Pressesprecherin

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