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POL-LDK: Regionale Verkehrsdienste Lahn-Dill und Marburg nehmen Gefahrgut ins Visier

Dillenburg (ots)

Haiger: Gefahrgut im Visier der Ordnungshüter

Ordnungshüter der regionalen Verkehrsdienste Lahn-Dill sowie Marburg-Biedenkopf legten gestern (16. April) im Lahn-Dill-Kreis ihren Kontroll-Fokus auf Gefahrguttransporte.

Zwischen 08.00 und 14.00 Uhr stoppten sie an zwei Kontrollstellen in Haiger und an der Bundesstraße 253 insgesamt 36 LKW mit zulässigen Gesamtgewichten zwischen 3,5 und 40 Tonnen. An ihren Kontrollstellen überprüften sie die Ladungssicherung sowie die Einhaltung des Gefahrgutrechts und der geltenden Geschwindigkeiten. Zudem schauten sie auf den technischen Zustand der Fahrzeuge.

Bei vier Fahrern, die Gefahrgut transportierten, beanstandeten die Beamten die Ladungssicherung. Zwei Fahrer waren in den Umgang mit Gefahrstoffen nicht eingewiesen. Auf einem Fahrzeug war die Prüffrist eines mitgeführten Feuerlöschers abgelaufen. Zudem verstießen zehn Fahrer gegen die Lenk- und Ruhezeiten, z. B. weil die Tageskontrollblätter fehlten oder die Ablesefristen überschritten waren, die Ruhezeiten unterschritten waren, Aufzeichnungen fehlten oder das Kontrollgerät defekt war.

1. Kontrollstelle, Kreisel am Kalteiche Ring in Haiger

An dieser Kontrollstelle stoppten die Experten einen Brummi-Fahrer aus dem Oberbergischen Kreis. Er hatte keine Fahrerkarte eingelegt und konnte keinen Nachweis über die letzten vergangenen 56 Tage erbringen. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür für den Fahrer pro Tag ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro und für den Halter womöglich ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe. Die Beamten werden in dieser das zuständige Gewerbeaufsichtsamt informieren.

2. Kontrollstelle, B253, zwischen Dillenburg und Fronhausen

An der zweiten Kontrollstelle, an einem Kreisel an der Bundesstraße 253 zwischen Dillenburg und Fronhausen gerieten zwei Sprinter eines Transportdienstleisters in die Kontrolle. Sie hatten eine geringe Menge an Gefahrgut geladen und diese nicht ordnungsgemäß gesichert. Das Unternehmen sorgte für Abhilfe, brachte geeignetes Material, so dass die Fahrer weiterfahren konnten. Hier werden Bußgelder in Höhe eines vierstelligen Euro-Betrages für den Fahrer, den Verlader und dem Halter fällig.

Ein anderer LKW-Fahrer war an dieser Kontrollstelle zu flott unterwegs und hatte dabei noch etwas "Glück". Bei erlaubten 60 km/H erwischten ihn die Polizisten mit 94 km/H. Durch den Abzug der Toleranz muss er seinen Führerschein nicht für einen Monat abgeben, sondern lediglich ein Bußgeld von 175 Euro zahlen.

Sabine Richter, Pressesprecherin

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