POL-HI: Nach Trunkenheitsfahrt auf der BAB 7 Widerstand geleistet
Hildesheim (ots)
Am heutigen Morgen, gegen 06:00 Uhr, meldete ein aufmerksame Verkehrsteilnehmerin der Autobahnpolizei Hildesheim ein Fahrzeug, welches in starken Schlangenlinien bewegt werden sollte. Bei dem Fzg. handelte es sich um einen VW Polo mit Bremer Kennzeichen, welcher sich zum Meldezeitpunkt in Höhe der Anschlussstelle Hildesheim, in Fahrtrichtung Kassel, befand. Sofort nach Eingang der Meldung nahm sich eine Streife der Autobahnpolizei der Sache an. Während der gesamten Zeit blieb die Zeugin hinter dem Fahrzeug, so dass die Polizei ständig über den Aufenthaltsort Kenntnis hatte. Schließlich stoppte der Fahrzeugführer seinen Pkw auf dem Parkplatz Bornum, unmittelbar hinter der Anschlussstelle Bockenem. Nach Eintreffen der Polizei befand sich der Fahrzeugführer stehend an seinem Fahrzeug und urinierte ins Gebüsch. Die Fahrertür des Polo war geöffnet und der Motor lief. Nach Ansprechen der Person gab dieser an, dass er nicht der Fahrer des Pkw sei, sondern ein Freund, der aber nach einem Streit die Örtlichkeit zu Fuß verlassen habe. Bei diesem Gespräch stellten die Polizeibeamten deutlichen Atemalkoholgeruch bei der Person fest. Auf Bitten sich ggü. den Beamten auszuweisen gab die Person an, dass er keinerlei Papiere bei sich führen würde. Da der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt bestand und zusätzlich der Verdacht bestand, dass die Person daher die Personalien absichtlich nicht angeben wollte, sollte die Person vor Ort nach Ausweisdokumenten durchsucht werden. Bei dieser Durchsuchung leistete die Person erheblichen Widerstand, so dass eine Durchsuchung vor Ort nicht möglich war. Den Beamten gelang es jedoch, die Widerstandshandlungen zu beenden und die Person durch Anlegen von Handfesseln zu fixieren. Die Person wurde anschließend zur Wache der Autobahnpolizei Hildesheim verbracht. Die Durchführung eines Alkotest wurde vom Fahrzeugführer abgelehnt. Daraufhin wurde der Person durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Im Zuge unfangreicher Ermittlungen, auch in Bremen, wurde festgestellt, dass es sich bei der Person um einen 22-Jährigen Russland-Deutschen aus der Hansestadt Bremen handelte. Weiterhin ergaben die Ermittlungen, dass der Bremer zum Vorfallszeitpunkt bereits nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen war. Außerdem wurde festgestellt, dass sich die Person den Fahrzeugschlüssel unerlaubt und ohne Wissen des Vaters vom Schlüsselbrett genommen hatte. Auf den 22-Jährigen kommt nun ein umfangreiches Strafverfahren zu. Dabei geht es um den Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt, der unbefugen Ingebrauchnahme eine KFZ, des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und des Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Trunkenheitsfahrt war zwischenzeitlich in der Dienststelle vom 22-Jährigen eingeräumt worden. Nach erfolgter Personalienfeststellung und Abschluss der pol. Maßnahmen konnte der Bremer seine Rückreise antreten. Und diese natürlich ohne den Pkw.
i. A. Weber, PHM
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