POL-HI: Polizei ermittelt 18-jährigen Nichtseßhaften als Täter für die "Klingeltunnelattacke" Verdächtiger in Untersuchungshaft genommen.
Hildesheim (ots)
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Hildesheim und Polizeiinspektion Hildesheim.
(clk.) Die Attacke vom 10.12.2007 am sogenannten Klingeltunnel in Hildesheim ist aufgeklärt. Ein bis dahin unbekannter Täter hatte am Tattage kurz vor 10.00 Uhr einen stabilen "Federdraht" straff von Geländerseite zu Geländerseite des kombinierten Fußgänger- und Fahrradfahrertunnels gespannt. Der kaum zu erkennende dünne Draht war in einer gefährlichen Höhe angebracht und hätte möglicherweise schwerwiegende Verletzungen verursachen können. Die Ermittler des Hildesheimer Zentralen Kriminaldienstes begannen ihre Arbeit am vermeintlichen Tatort. Sie führten in den Tagen nach der Tat Befragungen vor Ort durch und stellten Zeugen fest. Tatsächlich gab es einige Personen, die wichtige sachdienliche Hinweise geben konnten. Unter anderem eine 24-jährige Studentin, die fast täglich den Klingeltunnel als Verbindung zur Uni Hildesheim benutzt. Sie hatte den Täter beobachtet und sich sein sehr auffälliges Aussehen gemerkt. Das wurde dem jungen Mann, einen 18-jährigen Nichtseßhaften aus Hildesheim, nun zum Verhängnis. Am Sonntag, 30.12.2007, in den Nachmittagsstunden, war der junge Mann zu Fuß in der Innenstadt Hildesheim unterwegs. Wie der Zufall es wollte, war auch die 24-jährige zur selben Zeit in der Stadt. Sie erkannte den vermeintlichen Täter sofort und verfolgte ihn. Der junge Mann, der mit Zahnschmerzen in ein Hildesheimer Krankenhaus unterwegs war, konnte hier von der Polizei vorläufig festgenommen werden. In seiner Vernehmung räumte der Heranwachsende die Tat ein. Ein halbwegs nachvollziehbares Motiv für sein Handeln nannte er dabei nicht. Alles sei nicht wirklich ernst gemeint gewesen. Das hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim anders gesehen. Der dortige Bereitschaftsstaatsanwalt hat Haftbefehl beim Amtsgericht beantragt. Der Amtsrichter hat den Haftbefehl gegen den 18-jährigen, der der Polizei wegen kleinerer Verstöße bekannt ist, wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erlassen.
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