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Polizeiinspektion Hildesheim

POL-HI: Polizei ermittelt 18-jährigen Nichtseßhaften als Täter für die "Klingeltunnelattacke" Verdächtiger in Untersuchungshaft genommen.

Hildesheim (ots)

Gemeinsame Presseerklärung der
Staatsanwaltschaft Hildesheim und Polizeiinspektion Hildesheim.
(clk.)  Die Attacke vom 10.12.2007 am sogenannten Klingeltunnel in
Hildesheim ist aufgeklärt. Ein bis dahin unbekannter Täter hatte am 
Tattage kurz vor 10.00 Uhr einen stabilen "Federdraht" straff von 
Geländerseite zu Geländerseite des kombinierten Fußgänger- und 
Fahrradfahrertunnels gespannt. Der kaum zu erkennende dünne Draht war
in einer gefährlichen Höhe angebracht und hätte möglicherweise 
schwerwiegende Verletzungen verursachen können.
Die Ermittler des Hildesheimer Zentralen Kriminaldienstes begannen 
ihre Arbeit am vermeintlichen Tatort. Sie führten in den Tagen nach 
der Tat Befragungen vor Ort durch und stellten Zeugen fest. 
Tatsächlich gab es einige Personen, die wichtige sachdienliche 
Hinweise geben konnten. Unter anderem eine 24-jährige Studentin, die 
fast täglich den Klingeltunnel als Verbindung zur Uni Hildesheim 
benutzt. Sie hatte den Täter beobachtet und sich sein sehr 
auffälliges Aussehen gemerkt. Das wurde dem jungen Mann, einen 
18-jährigen Nichtseßhaften aus Hildesheim, nun zum Verhängnis. Am 
Sonntag, 30.12.2007, in den Nachmittagsstunden, war der junge Mann zu
Fuß in der Innenstadt Hildesheim unterwegs. Wie der Zufall es wollte,
war auch die 24-jährige zur selben Zeit in der Stadt. Sie erkannte 
den vermeintlichen Täter sofort und verfolgte ihn. Der junge Mann, 
der mit Zahnschmerzen in ein Hildesheimer Krankenhaus unterwegs war, 
konnte hier von der Polizei vorläufig festgenommen werden.
In seiner Vernehmung räumte der Heranwachsende die Tat ein. Ein 
halbwegs nachvollziehbares Motiv für sein Handeln nannte er dabei 
nicht. Alles sei nicht wirklich ernst gemeint gewesen.
Das hat die  Staatsanwaltschaft Hildesheim anders gesehen. Der 
dortige Bereitschaftsstaatsanwalt hat Haftbefehl beim Amtsgericht 
beantragt. Der Amtsrichter hat den Haftbefehl gegen den 18-jährigen, 
der der Polizei wegen kleinerer Verstöße bekannt ist, wegen 
versuchter gefährlicher Körperverletzung und Gefährlichen Eingriffs 
in den Straßenverkehr erlassen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Pressestelle
Claus Kubik, Kriminalhauptkommissar
Telefon: 05121/939104
Fax: 05121/939200
E-Mail: pressestelle@pi-hi.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/

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