POL-HI: Polizei Hildesheim möchte friedliche Jubelfeiern
Hildesheim (ots)
( clk. ) HILDESHEIM. Die Fußballeuropameisterschaft 2008 steht vor der Tür. In vielen Gaststätten, Vereinsheimen und anderen Treffpunkten werden die Spiele per Fernseher oder Beamer übertragen. Hildesheim bereitet sich auf dem Großparkplatz Pieperstraße mit dem Aufbau einer Fan-Arena mit Lounge und Großbildleinwand auf die kommenden Ereignisse vor. Die Veranstaltergruppe rechnet bei Spielen mit Deutscher Beteiligung mit gut 3000 Zuschauern. Hier gelten auch besondere bundesweit einheitliche Sicherheitsvorschriften für derartige Public-Viewing Veranstaltungen. Z.B. die Umzäunung des Bereiches und Sicherheitskräfte in ausreichender Zahl. Besucher werden vor Einlaß kontrolliert, mitgeführte Taschen und Rucksäcke durchgesehen. Glas- und Pet-Flaschen dürfen nicht mit auf das Gelände genommen werden. Ebenso sind Waffen und gefährliche Gegenstände aller Art verboten.
Die Hildesheimer Polizei hat aber nicht nur den Parkplatz Pieperstraße im Blickpunkt. Die sonst üblichen Feiern im Bereich des Hindenburgplatzes werden nach Lage der Dinge ebenso stattfinden. Außerdem rechnet man mit Abwanderungen vom Parkplatz zum Hindenburgplatz, da die Übertragung auf dem Parkplatz unmittelbar nach Spielschluß enden soll.
" Jubelfeiern können natürlich stattfinden " , sagt Polizeidirektor Wolfgang Horn, der mit seinem Einsatzstab für die Sicherheit verantwortlich ist. " Wir werden es wieder dulden, wenn die Menschen die etwa 75 Meter auf dem Straßenteilstück zwischen Braunschweiger Straße / Friesenstraße und Hindenburgplatz friedlich feiern " so Horn. Das war bei der vergangenen WM 2006 nicht immer der Fall, so dass er ein konsequentes Einschreiten der Polizei bei Begehen von Straftaten und Störungen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung wie z.B. Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Werfen von Flaschen oder Beschädigen von Gegenständen ankündigt.
" Autokorsos können solange stattfinden, wie die Verkehrssicherheit gegeben ist oder keine Gefahren für Personen bestehen". Insbesondere zählen hierzu gefährliche Fahrweisen, das Sitzen auf Fahrzeugdächern oder Motorhauben und das Hinauslehnen des Körpers aus Seitenfenstern oder Schiebedach während der Fahrt. Auch das Schwenken größerer Fahnen aus dem Fahrzeug heraus wird die Polizei mit gutem Grund unterbinden, da der Stoff vor die Scheibe wehen kann und die Fahrt zum Blindflug wird. Insbesondere weist der Einsatzleiter darauf hin, dass das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluß schwerwiegende Verkehrsstraftaten darstellt und teils erhebliche Konsequenzen nach sich zieht. Gleiches gilt auch für denjenigen, der unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung das Fahrrad benutzt, wenngleich hier andere Grenzwerte gelten.
Und noch einen wichtigen Hinweis gibt der Polizeidirektor. Wer negativ auffällt muß damit rechnen, ein Betretungsverbot des Innenstadtbereiches für nachfolgende Fußballspiele zu erhalten. Feiern ja, Randale nein.
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