POL-HI: 31-jähriger soll Freundin mißhandelt haben; Untersuchungshaft angeordnet
Hildesheim (ots)
(clk.) Am vergangenem Freitag, 22.05.2009, 00:10 Uhr, soll ein 31-jähriger Deutscher seine bisherige 31-Jährige Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnungen zum zweiten Mal körperlich mißhandelt haben. Auf Antrag der Hildesheimer Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht noch am Freitag einen Untersuchungshaftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen. Der Mann befindet sich jetzt in U-Haft in einer Vollzugsanstalt. Obwohl er im Besitz eines Wohnungsschlüssels gewesen sein soll, soll der zur Tatzeit mit 1,6 Promille betrunkene Mann die Wohnungstür eingeschlagen haben, was eine Nachbarin hörte und die Polizei alarmierte. Währenddessen soll sich der Tatverdächtige ins Schlafzimmer begeben haben, wo seine Lebensgefährtin schlafend im Bett gelegen haben will. Ohne große Worte und offenbar grundlos soll sich der Mann über die schlaftrunkene Frau hergemacht haben. Dabei soll er ihr Schläge mit der flachen Hand versetzt, sie gewürgt und gebissen haben. Die zwischenzeitlich eingetroffene Funkstreifenbesatzung traf die verletzte Frau im Flur der Wohnung an. Der Verdächtige hatte offenbar von seinem Opfer abgelassen, als die Beamten die Wohnung betreten und sich umgesehen haben. Er wurde im Schlafzimmer festgenommen. Während ihrer Vernehmung schilderte die Frau, dass der Grund für das Verhalten ihres Freundes in ständigen Eifersüchteleien, Streitigkeiten, Mißverständnissen und zunehmender Agressivität bei Alkoholkonsum zu sehen sei. Es sei auch nicht der erste körperliche Übergriff gewesen. Bereits in der Nacht zum 11.04.2009 will die Frau von ihrem Lebensgefährten erheblich mißhandelt worden sein. Damals soll er sie durch langanhaltendes Würgen geqäult haben, bis ihr " schwarz vor Augen " wurde. Auch soll er sie seinerzeit mit der Faust und der flachen Hand an den Kopf geschlagen und sie massiv mit dem Tode bedroht haben. Eine Anzeige will das Opfer damals nicht erstattet haben, um nicht ins Gerede zu kommen und die Wohnung möglicherweise zu verlieren. An die Tathandlungen will sich der Verdächtige, der wegen Raubes, Körperverletzung, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und anderer Delikte in Erscheinung getreten ist, nicht mehr konkret erinnern können.
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