POL-HI: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hildesheim und Polizeiinspektion Hildesheim.
Hildesheim (ots)
Schlägerei vor Alfelder Disko aufgeklärt. Hauptverdächtiger muß in Untersuchungshaft.
(clk.) Sein brutales Vorgehen während der Schlägerei vor einer Diskothek in Alfeld, Hannoversche Straße, am Samstag, 30.11.2009, gegen 05.00 Uhr, hat einen 24-jährigen Hildesheimer nun in Haft gebracht. Damals entwickelten sich vor der Disco aus einer Gruppe von geschätzten 100 Personen mehrere gewalttätige Auseinandersetzungen. Um der Situation Herr zu werden, wurden bis zu 8 Funkstreifenwagenbesatzungen in den Einsatz geschickt. Auch Beamte aus Alfelder Nachbardienststellen waren dabei. Den Beamten gelang es zunächst aber nicht gänzlich, die Lage zu entschärfen. Ganz im Gegenteil. Die Einsatzkräfte wurden bedroht, angepöbelt und sogar angegriffen. Ein 50-jähriger Polizist aus Alfeld wurde dabei an der Hand leicht verletzt. Dem 24-jährigen Hildesheimer wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Rahmen der Auseinandersetzungen eine Person niedergeschlagen zu haben. Dieser am Boden liegenden Person wollte eine 38-jährige Frau aus Coppengrave zu Hilfe kommen. Daraufhin wurde auch sie von dem 24-jährigen mit einem Schlag gegen den Kopf zu Boden gebracht. Doch damit nicht genug. Der Hildesheimer soll der Frau dann mehrere Tritte mit dem beschuhten Fuß an den Kopf versetzt haben. Das Opfer wurde mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Der 24-jährige konnte von der Polizei in Gewahrsam genommen werden. Er mußte den Rest der Nacht in einer Polizeizelle verbringen. Ein für die Ermittlungen beauftragter Gerichtsmediziner aus Hannover stellte eine lebensbedrohliche Handlung fest. Die Hildesheimer Staatsanwaltschaft wirft dem Schläger nun versuchten Totschlag vor und hat einen Haftbefehl beim Amtsgericht erwirkt. Der 24-jährige, der wegen Gewalt- und Eigentumskriminalität amtsbekannt ist, konnte gestern nachmittag vorläufig festgenommen werden. Heute ist er dem Amtsrichter zugeführt worden. Der Haftbefehl wurde verkündet. Der Mann, der weder bei der Polizei noch beim Richter eine Aussage machte, wurde einer Justizvollzugsanstalt überstellt. Oberstaatsanwalt Bernd Seemann : "Wer einen am Boden liegenden Menschen an den Kopf tritt, muß immer mit einem Verfahren wegen eines versuchten oder vollendeten Tötungsdeliktes rechnen".
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