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Polizeiinspektion Hildesheim

POL-HI: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hildesheim und Polizeiinspektion Hildesheim.

Hildesheim (ots)

Schlägerei vor Alfelder  Disko aufgeklärt.
Hauptverdächtiger muß in Untersuchungshaft.
(clk.) Sein brutales Vorgehen während der  Schlägerei vor einer 
Diskothek in Alfeld, Hannoversche Straße,  am Samstag, 30.11.2009, 
gegen 05.00 Uhr, hat einen 24-jährigen Hildesheimer nun in Haft 
gebracht.
Damals entwickelten sich vor der Disco aus einer Gruppe von 
geschätzten 100 Personen mehrere gewalttätige Auseinandersetzungen. 
Um der Situation Herr zu werden, wurden bis zu 8 
Funkstreifenwagenbesatzungen in den Einsatz geschickt. Auch Beamte 
aus Alfelder Nachbardienststellen waren dabei. Den Beamten gelang es 
zunächst aber nicht gänzlich, die Lage zu entschärfen. Ganz im 
Gegenteil. Die Einsatzkräfte wurden bedroht, angepöbelt und sogar 
angegriffen. Ein 50-jähriger Polizist aus Alfeld wurde dabei an der 
Hand leicht verletzt.
Dem 24-jährigen Hildesheimer wird von der Staatsanwaltschaft 
vorgeworfen, im Rahmen der Auseinandersetzungen eine Person 
niedergeschlagen zu haben. Dieser am Boden liegenden Person wollte 
eine 38-jährige Frau aus Coppengrave zu Hilfe kommen. Daraufhin wurde
auch sie von dem 24-jährigen mit einem Schlag gegen den Kopf zu Boden
gebracht. Doch damit nicht genug. Der Hildesheimer soll der Frau dann
mehrere Tritte mit dem beschuhten Fuß an den Kopf versetzt haben. Das
Opfer wurde mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Der 
24-jährige konnte von der Polizei in Gewahrsam genommen werden. Er 
mußte den Rest der Nacht in einer Polizeizelle verbringen.
Ein für die Ermittlungen beauftragter Gerichtsmediziner aus Hannover 
stellte eine lebensbedrohliche Handlung fest. Die Hildesheimer 
Staatsanwaltschaft wirft dem Schläger nun versuchten Totschlag vor 
und hat einen Haftbefehl beim Amtsgericht erwirkt. Der 24-jährige, 
der wegen Gewalt- und Eigentumskriminalität amtsbekannt ist,  konnte 
gestern nachmittag vorläufig festgenommen werden. Heute ist er dem 
Amtsrichter zugeführt worden. Der Haftbefehl wurde verkündet. Der 
Mann, der weder bei der Polizei noch beim Richter eine Aussage 
machte,  wurde einer Justizvollzugsanstalt überstellt.
Oberstaatsanwalt Bernd Seemann : "Wer einen am Boden liegenden 
Menschen an den Kopf tritt, muß immer mit einem Verfahren wegen eines
versuchten oder vollendeten Tötungsdeliktes rechnen".

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Pressestelle
Claus Kubik, Kriminalhauptkommissar
Telefon: 05121/939104
Fax: 05121/939200
E-Mail: pressestelle@pi-hi.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/

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