POL-HI: ALFELD(hek) Gutgläubigkeit führt zum ungewollten Erwerb einer Eigentumswohnung
Hildesheim (ots)
(ALFELD) Ein Alfelder Ehepaar bekam einen Anruf von einer unbekannten Frau. Diese teilte mit, dass das Paar unter vielen Haushalten für einen kostenlosen Finanz- und Steuercheck ausgelost worden ist. Das Ehepaar erinnerte sich, an einer telefonischen Umfrage teilgenommen zu haben. Fernmündlich wurde ein Termin für eine Beratung bei dem Ehepaar zu Hause vereinbart. Im Verlaufe des Beratungsgespräches zeigte das Ehepaar Interesse, über das Angebot viel Steuern sparen zu können. Durch die Zurverfügungstellung von Bargeld für den staatlich geförderten Erhalt von Denkmal geschützten Immobilien würden Steuerfreibeträge und nach Beendigung ein hoher Bonus als Rendite erzielt. Für den dafür abzuschließenden Vertrag wurde ein neuer Termin vereinbart. Hierzu wurde der Ehemann durch einen Fahrer von zu Hause abgeholt und zunächst in ein Büro dieser Firma und anschließend zu einem Notar gefahren. Alle Zweifel, die dem Ehepaar anfangs und auch im weiteren Verlauf der Geschäftsabwicklung aufgekommen waren, wurden durch die Berater argumentativ sehr gut aus dem Weg geräumt. So kam es dazu, dass der Ehemann keinen Vertrag, dafür aber einen Antrag unterschrieb, um sich diese Vorteile zunächst zu sichern. Tage später bekam das Ehepaar einen Kaufvertrag über den Erwerb einer Eigentumswohnung in Leipzig im Wert von mehr als 100.000 Euro. Inwieweit hier ein strafrechtliches Verhalten vorliegt, wird durch ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen Betruges bei der Staatsanwaltschaft geprüft. Bekannt ist, dass diese Personen mit der geschilderten Verfahrensweise zurzeit noch im Raum Alfeld tätig sind.
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