POL-HI: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hildesheim und Polizeiinspektion Hildesheim.
Hildesheim (ots)
14-jähriger Sarstedter in Untersuchungshaft genommen
(clk.) Ein 14-jähriger jugendlicher türkischer Staatsangehöriger aus Sarstedt steht im dringenden Tatverdacht, am Donnerstag, 18.03.2010, gegen 22:20 Uhr, zwei 16-Jährige Jugendliche durch Messerstiche verletzt zu haben. Bei beiden Opfern bestand nach Untersuchungen durch Rechtsmediziner der MH Hannover potentielle Lebensgefahr bzw. war der Angriff mit einem Messer potentiell lebensgefährlich. Die Hintergründe der Tat konnten durch die polizeilichen Ermittlungen noch nicht gänzlich aufgehellt werden. ( sh. hiesige Pressemeldung vom 19.03.2010 ). Der 14-jährige ist trotz der Tatsache, dass er erst einige Monate strafmündig ist, bereits erheblich in nahezu allen Deliktsbereichen in Erscheinung getreten. Aufgrund der den Ermittlern bekannten Personenbeschreibung fiel bald ein Verdacht auf den Jugendlichen Sarstedter, der der dortigen Polizei bestens bekannt ist. Die zusammengetragenen Verdachtsmomente reichten der Hildesheimer Staatsanwaltschaft aus, um einen Haftbefehl beim Amtsgericht zu beantragen. Der Haftbefehl wurde erlassen, so dass der Tatverdächtige am Do., 08.04.2010, in der elterlichen Wohnung verhaftet werden konnte. Widerstand wurde nicht geleistet. Vor dem Amtsrichter verweigerte er die Aussage, bedrohte aber zugleich potentielle Zeugen. Das Amtsgericht hat daher Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Er wurde noch am selben Tage in eine Jugendarrestanstalt verbracht. Der zuständige Dezernent der Staasanwaltschaft wertet derzeit ca. 40 Verfahren aus, die in der Vergangenheit gegen den festgenommenen Jugendlichen bereits geführt werden mussten. Oberstaatsanwalt Bernd Seemann: "Ich bin über die Brutalität und stetige Gewaltbereitschaft des Jugendlichen Beschuldigten bestürzt. Er ist seinen Opfern auch häufig menschenverachtend gegenüber aufgetreten. Auch weil weitere Verbrechen zu befürchten sind, haben wir uns gezwungen gesehen, den Beschuldigten trotz seines jugendlichen Alters in Untersuchungshaft zu nehmen".
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