POL-HI: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hildesheim und Polizeiinspektion Hildesheim Zwei Jugendliche nach Schlägerei auf Schützenplatz Lühnde schwer verletzt
Hildesheim (ots)
ALGERMISSEN - LÜHNDE. (clk.) Am 14.05.2010, kurz vor Mitternacht, ist es auf dem Lühnder Schützenplatz zu einer schwerwiegenden Schlägerei zwischen Festbesuchern gekommen. Am Autoscootergeschäft entwickelte sich zwischen einem 20-Jährigen und einem 18-jährigen, beide aus Algermissen, ein Streit, der zunächst mit Faustschlägen ausgetragen wurde. In das Geschehen griff ein 21-Jähriger junger Mann, ebenfalls aus Algermissen, ein und schlug den 20-Jährigen zu Boden. Ein Begleiter des zu Boden geschlagenen wurde von den beiden Schlägern durch Schläge und dann auch durch Fußtritte traktiert, so dass auch dieser blutend zu Boden ging. Damit nicht genug. Auf die wehrlos am Boden liegenden Opfer wurde schließlich noch eingetreten, woran sich auch ein 14-Jähriger Algermissener beteiligt haben soll. Das 20-Jährige Opfer erlitt Hirnblutungen und musste stationär im Krankenhaus behandelt werden. Seine Verletzung wurde später durch einen Gerichtsmediziner aus Hannover als "potentiell lebensbedrohlich" eingestuft. Auch das andere Opfer hat schwere Verletzungen davon getragen. Die Ermittlungen des 1. Fachkommissariates der Hildesheimer Polizei und der Hildesheimer Staatsanwaltschaft erbrachten zunächst den Verdacht eines versuchten Tötungsdeliktes. Nach Vernehmung von Zeugen konkretisierte sich der Verdacht soweit, dass die Hildesheimer Staatsanwaltschaft gegen den 21-Jährigen Haupttäter einen Haftbefehl beim zuständigen Amtsgericht erwirken konnte. Der wegen ähnlicher Rohheitsdelikte vorbelastete 21-Jährige und der 18-Jährige wurden dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dabei wurde der Haftbefehl gegen den 21-Jährigen unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Richter und Staatsanwalt machten erneut besonders deutlich, dass Tritte und Faustschläge gegen am Boden liegende Opfer besonders verwerflich und gefährlich sind und eine Körperverletzungssache schnell in den Bereich eines versuchten Tötungsdeliktes bringen können.
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