POL-HI: 13Jähriger aus Hildesheim und dessen 14-jähriger Sozius befahren mit einem Roller(Kleinkraftrad bbH 50km/h) den Standstreifen der BAB 7 bei Hildesheim; Roller ohne Wissen der Mutter in Gebrauch genommen
Hildesheim (ots)
Am Montagabend, gegen 21.00 Uhr, teilen mehrere Verkehrsteilnehmer fernmündlich über Notruf mit, dass auf der BAB 7 im Bereich Hildesheim in Fahrtrichtung Kassel ein Mofa auf dem Standstreifen unterwegs sei.
Sofort begeben sich die Beamten der Autobahnpolizei Hildesheim zur AS Hildesheim Drispenstedt, um den Sachverhalt zu überprüfen.
Noch bevor die Kollegen die Autobahn erreicht haben, kommt ihnen im Ausfahrtsbereich der AS Drispenstedt der beschriebene Motorroller, besetzt mit 2 Personen - beide tragen vorschriftsmäszig Helm - entgegen.
Bei der anschließenden Kontrolle zeigt sich der Fahrzeugführer überrascht und fragt nach dem Grund der Kontrolle.
Nachdem die Kollegen ihm den Grund bekannt gegeben haben und die Ausweis- und Fahrzeugpapiere verlangen, teilt er flappsig mit, dass er diese zuhause vergessen habe. Weiter sagt er, dass er - von Sarstedt kommend - an der Betriebsauffahrt in Hotteln - auf den Standstreifen der BAB 7 aufgefahren sei, um die Strecke nach Hildesheim abzukürzen. Weil sein Roller nicht schneller als 50km/h fahre, sei er auf dem Standstreifen gefahren.
Als die Kollegen ihm nunmehr mitteilen, dass der Roller bis zur Überprüfung seiner Ausweis- und Fahrzeugpapiere bei ihm zuhause in Hildesheim am Kontrollort stehen bleibe, gibt er kleinlaut zu, dass er erst 13 Jahre alt, nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und mit dem Roller ohne Wissen seiner Mutter unterwegs sei.
Dieses "Geständnis" überrascht sogar die erfahrenen Beamten der Autobahnpolizei, die den Rollerfahrer aufgrund seines Auftretens und äußeren Erscheinungsbildes auf mindestens 15-16 Jahre geschätzt hätten. Noch überraschter zeigten sich die Beamten über die Äußerung des Kindes, dass er die Fahrt nur aus Langeweile durchgeführt hat und ihm als 13-jährigen ja nichts passieren kann.
Daraufhin wird der 13jährige zur Polizeidienststelle in die Schützenwiese gebracht, wo er zusammen mit den eingesetzten Beamten auf das Eintreffen seiner Eltern wartet.
Diese sind bei Eintreffen auf der Dienststelle sichtlich überrascht und zunächst sprachlos, hatten sie bis zum Anruf der Polizei das Fehlen des Kindes und des Motorrollers noch nicht bemerkt. Nach Überprüfung der Personalien wurde das Kind den Eltern übergeben. Da der 13-jährige Rollerfahrer zum Zeitpunkt der Tat strafunmündig ist, wird er sich für seine Tat nicht verantworten müssen.
Die Mutter des Kindes muss aufgrund ihrer Halterverantwortlichkeit mit einem Strafverfahren rechnen.
Der Motorroller wurde nach Abschluß aller polizeilichen Maßnahmen von der Mutter am Abstellort abgeholt.
Polizeiinspektion Hildesheim, ESD BAB i.A. Laaser
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