POL-HI: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hildesheim und der Polizeiinspektion Hildesheim. Hintergrund des mysteriösen Falles bei Hildesheim gilt für die Ermittlungsbehörden als aufgeklärt.
Hildesheim (ots)
-siehe auch hies. Pressemeldung vom 24.6.2010 -
(clk.) Für die Staatsanwaltschaft und die Polizei Hildesheim gilt der als mysteriöser Fall eingestufte Sachverhalt vom 24.6.2010 als aufgeklärt. Der Schwerverletzte, der an diesem Tage in ein Hildesheimer Krankenhaus eingeliefert worden ist, führt keinerlei Personalpapiere bei sich. Er gibt sich jetzt als 27-jähriger aus Zentralafrika aus. Er sei aus seinem Land geflüchtet, und halte sich erst wenige Tage in Deutschland auf. Seinen Pass habe man ihm abgenommen, über einen Aufenthaltsort gibt er nur ausweichende Antworten. Ebenfalls habe er heute keine Erinnerung mehr daran, auf welche Art und Weise er sich die schweren Brüche zugezogen hat. An seine damalige erste Einlassung, er sei von einem unbekannten Fahrzeug an der B1 angefahren geworden und somit Unfallopfer, vermag der Mann sich nun auch nicht mehr erinnern. Sein damaliger Begleiter, ein 46-jähriger Mann aus Zentralafrika, macht derzeit keine weiteren Angaben zur Sache und hat sich einen Rechtsbeistand genommen. Fest steht aber aufgrund der ersten Aussage des 46-jährigen und einer Zeugenaussage eines LKW-Fahrers, dessen Fahrzeug am Vorfallstag auf dem Gelände der Firma für Altkleider beladen worden war, dass es in der Verladehalle zu einem Unfall gekommen ist. Hier ist auf den 27-jährigen ein etwa 400 Kilo schwerer Altkleiderballen gefallen, wodurch er offenkundig die schweren Verletzungen erlitt. Der Kraftfahrer, der zum Unfallzeitpunkt außerhalb der Halle war, schilderte, dass er noch mitgeholfen habe, den Verletzten unter dem Ballen wegzuziehen. Der 46-jährige habe den Verletzten dann in sein Auto gelegt, angeblich um keine Zeit beim Warten auf einen Rettungswagen zu verlieren, sondern schnellstmöglich in ein Krankenhaus zu kommen. Die Erklärung dürfte sein, dass beide Zentralafrikaner das Unfallgeschehen in der Halle und damit verbunden die Fragen nach Arbeitserlaubnis, Gewerbe, Aufenthaltsstatus pp. aus dem Fokus möglicher Ermittlungen rücken wollten. Ein vorgetäuschter Unfall an der B1 hätte die Lösung sein können, wäre da nicht zufällig die Zeugin auf dem Fahrrad vorbeigekommen, die das Ausladen des Verletzten beobachtete und die Unfalltheorie zunichte machte. Das wiederum setzte den 46-jährigen Fahrer in Zugzwang, so dass er den vermeintlich 27-jährigen wieder in das Auto einladen musste. Weitere Absprachen konnten dann nicht mehr groß erfolgen, da das Fahrzeug von der Polizei gestoppt wurde. Die Ermittlungsakten befinden sich bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim. Hier wird nun geprüft, ob und welche Strafvorschriften verletzt worden sind. Außerdem sind das Gewerbeaufsichtsamt und die Ausländerbehörde eingeschaltet.
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