POL-HI: Alkoholisierter Radfahrer missbraucht mehrmals den Notruf der Berufsfeuerwehr und meldet angebliche Brände im Stadtgebiet
Hildesheim (ots)
HILDESHEIM (she) In der vergangenen Nacht, 14./15.07.2010, hat ein 25jähriger Mann aus Algermissen in der Zeit zwischen 23:45 Uhr und 00:49 Uhr insgesamt dreimal widerrechtlich den Notruf der Feuerwehrleitstelle gewählt und angebliche Brände im Stadtgebiet gemeldet. Jedes Mal rückte deshalb grundlos ein ganzer Löschzug der Berufsfeuerwehr aus. Zunächst meldete am Mittwochabend gegen 23:45 Uhr ein Mann anonym aus einer Telefonzelle in der Peiner Landstraße, dass im Drispenstedter Brink eine Scheune brennen soll. Daraufhin wurde sofort ein gesamter Löschzug, bestehend aus einem Einsatzfahrzeug mit Drehleiter, zwei Tanklöschfahrzeugen, einem Rettungswagen und dem Fahrzeug des Einsatzleiters, dorthin entsandt. Zusätzlich wurde auch die Freiwillige Feuerwehr Drispenstedt alarmiert. Ein Brandort konnte von den Kräften dort jedoch nicht ausgemacht werden. Um kurz nach Mitternacht ging ein zweiter anonymer Hinweis auf einen brennenden Dachstuhl in der Osterstraße ein. Angerufen wurde in diesem Fall aus einer Telefonzelle in der Ottostraße. Auch hier wurde wieder ein ganzer Löschzug eingesetzt, der wiederum keinen Dachstuhlbrand entdecken konnte und (glücklicherweise) unverrichteter Dinge wieder abzog. Die dritte und letzte unberechtigte Alarmierung über Notruf erfolgte dann gegen 00:50 Uhr aus einer Telefonzelle an der Jakobikirche. Diesmal wurden zusätzlich zum Feuerwehrlöschzug mehrere Funkstreifenwagen der Polizei mit eingesetzt. Offensichtlich handelte es sich nämlich bei dem jetzigen Anrufer um den gleichen Mann, der bereits zuvor die zwei anderen angeblichen Brände gemeldet hatte. Durch die eingesetzten Polizeibeamten konnte kurz darauf in der Fußgängerzone / Almsstraße ein Radfahrer festgestellt werden, der sich, aus Richtung der Jakobikirche kommend, beim Erkennen des Streifenwagens hinter einem Schaukasten abduckte und anschließend durch die Wallstraße wegfahren wollte. Der Mann konnte von den Beamten angehalten und kontrolliert werden. Auf Vorhalt stritt er die missbräuchlichen Notrufe ab, konnte aber nach Stimmenabgleich mit den Notrufaufzeichnungen eindeutig als Täter hierzu überführt werden. Ein deutlicher Alkoholgeruch in der Atemluft des Radfahrers wurde ihm dann ebenso noch zum Verhängnis. Mit über 2 Promille Atemalkoholkonzentration erwartet ihn nun zusätzlich zu drei Strafanzeigen wegen Notrufmissbrauchs noch eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Unter Strafe gestellt ist ein Missrauch von Notrufen nach § 145 Absatz 1 des Strafgesetzbuches übrigens - genauso wie Trunkenheit im Straßenverkehr - mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe. Nachgefragt bei der hiesigen Berufsfeuerwehr kann ein grundloser Einsatz eines gesamten Löschzuges an die 600 Euro kosten. Dies hängt jedoch immer auch von Aufwand und Dauer des jeweiligen, grundlosen Einsatzes ab. Auf eine Kostenrechnung der Feuerwehr kann der Algermissener nun ebenso gespannt sein. Ein Grund für seine nächtliche Aktion, die einen immens hohen Kräfteaufwand von Feuerwehr und Polizei erforderte, wurde von dem 25jährigen nicht genannt. Es bleibt allerdings zu hoffen, dass dem Mann diese erheblichen Folgen eine Lehre sein werden.
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