POL-HI: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hildesheim und Polizeiinspektion Hildesheim 28-jährigem Alfelder wird versuchtes Tötungsdelikt vorgeworfen.
Hildesheim (ots)
ALFELD (clk:) Die Staatsanwaltschaft Hildesheim und Beamte des Zentralen Kriminaldienstes der Hildesheimer Polizeiinspektion mit Unterstützung des Kommissariates Alfeld ermitteln gegen einen 28-jährigen Alfelder wegen des Verdachts, ein versuchtes Tötungsdelikt begangen zu haben. Der Mann soll deswegen am heutigen Nachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim dem Haftrichter vorgeführt werden.
Nicht zum ersten Mal soll der 28-jährige am vergangenem Freitag, 25.3.2011, ca. 09.00 Uhr, seine 31-jährige Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Alfeld / Leine verprügelt haben. Nach Aussage der Geschädigten sei sie dabei auch massiv gewürgt worden, so dass sie kurzzeitig das Bewusstsein verloren habe. Diesen Vorfall hatte die Frau der Polizei aber nicht gemeldet.
Zwei Tage später, am Sonntag, 27.3.2011, 04:00 Uhr in der Frühe, sei ihr Freund wieder gewalttätig geworden. Weil Hausmitbewohner sich bei der Alfelder Polizei meldeten und ihre Wahrnehmungen mitteilten, kam es dieses Mal jedoch zu einem Polizeieinsatz. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl in anderen Sachen vorlag. Er wurde daraufhin festgenommen und am Sonntag einem Haftrichter überstellt, der den Haftbefehl verkündete. Unabhängig hiervon bearbeitete die Alfelder Polizei gegen den 28-jährigen ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Diebstahls. Hierzu hatte das Alfelder Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss für die Alfelder Wohnung erlassen. Der Beschluss wurde gestern, Dienstagvormittag, vollstreckt. Bei dieser Gelegenheit stellten die Alfelder Beamten offenkundige Gesichtsverletzungen bei der Geschädigten fest, darunter auch typische Würgemale am Hals. Damit konfrontiert, schilderte die 31-jährige die Geschehnisse von Freitag und Sonntag. Die Frau wurde einem Rechtsmediziner vorgestellt, der aufgrund der erkennbaren Verletzungen eine sogenannte potentielle lebensbedrohliche Behandlung bejahte. Der Tatverdächtige ist wegen Körperverletzungsdelikten, Widerstandshandlungen, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Raubes hinreichend polizeilich in Erscheinung getreten.
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