POL-HI: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hildesheim und Polizeiinspektion Hildesheim Misshandlungen führen zu Haftbefehlen
Hildesheim (ots)
(clk.)Wie die Ermittler des 1. Fachkommissariats der Hildesheimer Polizei erst jetzt mitteilten, ergingen gegen zwei polnische Staatsangehörige, die ohne festen Wohnsitz sind, Haftbefehle, die inzwischen gegen beide vollstreckt werden konnten. Ein 43-jähriger Deutscher mit polnischer Herkunft stellte über einen längeren Zeitraum für seine "Landsleute" nicht nur seine Wohnung in der Hildesheimer Michaelisstraße zur Verfügung, sondern kaufte auch noch reichlich Alkoholika von seinem Geld. In seiner Aussage fügte er ironisch an, dass er "aus Dankbarkeit" auch noch misshandelt worden sei. Bereits in den Mittagsstunden des 20.06.2011 sei er auf einer Bank an der Andreaskirche grundlos von einem 35-jährigen Mann mit einer zusammengelegten Hundeleine mit voller Wucht auf den Rücken geschlagen worden. Am Nachmittag sollen es dann in der Wohnung des Opfers zu weiteren schwerwiegenden Misshandlungen gekommen sein. Hier soll der bereits genannte Täter zusammen mit einem 37-jährigen Mann über einen längeren Zeitraum wiederholt mit voller Wucht gegen den Kopf des Opfers geschlagen sowie gegen Kopf und Oberkörper getreten haben. Die Täter ließen schließlich von dem Opfer ab. Ein Nachbar begleitete ihn ins Krankenhaus, wo eine Nasenbeinfraktur, erhebliche Prellungen am Kopf und zwei Rippenbrüche festgestellt wurden. Ein Rechtsmediziner gab nach Begutachtung der Verletzungen des Opfers später an, dass die beschriebenen Tathandlungen als potentiell lebensbedrohlich zu bewerten sind. Dies bedeutet, dass die Täter bei den Schlägen und Tritten keinen Einfluss mehr auf die Schwere der Verletzungen haben. Beide Beschuldigte haben einschlägige Erkenntnisse in Rohheitsdelikten. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim konnte beim Amtsgericht Haftbefehle erwirken, die zwischenzeitlich von der Polizei vollstreckt wurden, der letzte am vergangenem Freitag. Somit sitzen die Tatverdächtigen nicht nur in Untersuchungshaft, sondern das Opfer kann auch wieder angstfrei in seiner Wohnung leben.
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