POL-HI: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und Polizeiinspektion Hildesheim Amtsgericht schickt 36-jährigen wegen versuchten Totschlags in Untersuchungshaft
Hildesheim (ots)
(clk.) Auf Antrag der Hildesheimer Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht gestern einen Untersuchungshaftbefehl gegen einen 36-jährigen Mann aus Bockenem erlassen. Er ist dringend verdächtig, am frühen Sonntagmorgen des 12.6.2011, einen damals 31-Jährigen Mann vor einer Gaststätte in der Bönnier Straße erheblich verletzt zu haben. Der Mann wurde noch gestern durch die Polizei festgenommen. Nach der Aussage des Geschädigten, die durch Zeugenaussagen gestützt wird, habe er sich nach Mitternacht vor die Gaststätte begeben, um hier eine Zigarette zu rauchen. Kurz darauf sei der 36-jährige vor der Gaststätte erschienen und habe nach einer Zigarette gefragt, die er ausgehändigt bekommen haben soll. Zwischen den alkoholisierten Männern habe sich dann ein Streit um die Zigaretten entwickelt, der vor der Tür ausgetragen wurde. Eigentlich sei der Kampf beendet gewesen, bevor es dann zum "finalen Tritt" der 36-jährigen gekommen sein soll. Das Opfer schildert in seiner Vernehmung dabei gewesen zu sein, die während des Kampfes auf den Fußweg gefallene Bekleidung und Sachen aufzuheben. Als er sich danach gebückt habe, hätte der 36-jährige die Situation ausgenutzt und mit voller Wucht gegen seinen Kopf getreten. Durch den Fußtritt sei er sofort bewusstlos geworden und wisse seit diesem Moment nichts weiter. Der 31-jährige wurde in ein Krankenhaus eingeliefert, wo er dann für mehrere Tage stationär aufgenommen werden musste. Oberstaatsanwalt Bernd Seemann, Pressesprecher der Hildesheimer Staatsanwaltschaft, sagt zu dem Fall : "Ich bewerte die Tat als widerwärtig und menschenverachtend und erwarte im Falle einer Verurteilung eine langjährige Freiheitsstrafe. Wir haben vielfach auch gerade öffentlich darauf hingewiesen, dass Tritte gegen den Kopf grundsätzlich ein Ermittlungsverfahren wegen eines Tötungsdeliktes auslösen". Der Tatverdächtige ist kein unbeschriebenes Blatt. Er ist bereits mehrfach wegen Körperverletzung verurteilt worden, davon zwei Mal auch zu Freiheitsstrafe. Ein neues Körperverletzungsverfahren ist beim Hildesheimer Amtsgericht anhängig. Hierzu Oberstaatsanwalt Seemann: "Wegen der offenen Verfahren ist von einem erhöhten Fluchtreiz auszugehen. Die bestehende Wiederholungsgefahr im Zusammenhang mit weiteren einschlägigen Taten kann zur Zeit nur durch die Anordnung der Untersuchungshaft gestoppt werden".
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