POL-HI: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hildesheim und des Polizeikommissariates Sarstedt
Hildesheim (ots)
Serie von Graffitisachbeschädigungen in Algermissen aufgeklärt
Hinweisgeber entpuppt sich als Täter
Sarstedt (br.) Von April bis September 2012 wurden in der Ortschaft Algermissen insgesamt 35 Straftaten durch Graffiti bzw. durch Farbschmierereien begangen. Der hierdurch entstandene Sachschaden wird auf ca. 20.000 Euro geschätzt. Intensive und lang andauernde Ermittlungen des Beamten der Polizeistation Algermissen, Polizeioberkommissar Holger Kreipe, führten nun zur Identifizierung von drei minderjährigen Tatverdächtigen aus Algermissen und zur Aufklärung der in der Öffentlichkeit stark wahrgenommenen Straftatenserie.
Es wurden private, geschäftlich genutzte und auch öffentliche Einrichtungen beschädigt. Insbesondere der zum Tatzeitpunkt bereits nicht mehr genutzte REWE-Markt in der Hildesheimer Straße wurde als Tatobjekt auserkoren.
Ein erster Tatverdacht ergab sich durch einen jugendlichen Zeugen aus Algermissen, der einem der Geschädigten gegenüber mitteilte, dass er den Täter bei der Tatausführung gesehen habe. Weiterführende Ermittlungen führten zu dem Ergebnis, dass es sich bei der angeblich beobachteten Person um einen Jugendlichen aus Algermissen handeln könnte.
Während der umfangreichen Ermittlungen war der Hinweisgeber jedoch selbst durch die Begehung mehrerer Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten. Bei seiner verantwortlichen Vernehmung beschuldigte er drei weitere Personen im Kinder- und Jugendalter, für die Taten mit verantwortlich zu sein. Er gab aber auch zu, selbst einmal ein Graffiti gesprüht zu haben.
Akribische Nachforschungen und zahllose Vernehmungen anderer Personen erhärteten den Verdacht, dass der Hinweisgeber selbst für weitere Graffiti-Taten infrage kam.
In seiner neuerlichen Vernehmung räumte er die Begehung diverser Taten auch ein. Er gestand auch ein, dass er die von ihm als Mittäter benannten Jugendlichen tatsächlich nicht als Täter gesehen und zu Unrecht beschuldigt habe. Aus diesem Grunde wurde gegen ihn ein gesondertes Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet.
Sehr wohl hätten aber die von ihm benannten strafunmündigen Kinder auch div. Taten begangen. Die Ermittlungen dauern an.
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