POL-HI: Trunkenheitsfahrt mit Ausfallerscheinungen
Hildesheim (ots)
Trunkenheitsfahrt mit Ausfallerscheinungen
Algermissen (Ko). Am 15.12.2013, gegen 02:44 Uhr, meldeten sich zwei namentlich bekannte Zeugen telefonisch auf der Polizeiwache in Sarstedt. Diese gaben an, dass ihr Fahrzeug in Hildesheim im Kreuzungsbereich Kennedydamm / Sachsenring beinahe von einem anderen Pkw angefahren worden sei. Dabei soll dieser Pkw bei Rotlicht, vom Sachsenring kommend, nach links in die Straße Kennedydamm einbogen sein. Die beiden Zeugen waren zu diesem Zeitpunkt ebenfalls auf dem Kennedydamm und wollten in Richtung Harsum fahren. Nur durch ein starkes Abbremsen konnte die 20 jährige Fahrzeugführerin aus Schellerten eine Kollision vermeiden. Die beiden Zeugen fuhren nun bis nach Algermissen, in die Alte Straße, hinter diesem auffälligen Fahrzeug hinter her. Gleichzeitig wurde die Polizei informiert. Während der Fahrt nach Algermissen, soll der Fahrzeugführer mehrfach Schlangenlinien gefahren sein. Weiterhin soll er auch mehrfach die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen überschritten haben. Als die eingesetzten Polizeibeamten ebenfalls in der Alten Straße eintrafen, hatte der unsicher fahrende Fahrzeugführer sein Fahrzeug bereits verlassen und sich in ein Wohnhaus begeben. Da die Zeugen diese Person nicht mehr aus den Augen gelassen hatten und ihn auch beschreiben konnten, konnte er an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Hier stellte sich heraus, dass es sich bei dem Fahrzeugführer um einen 31 jährigen aus Algermissen handelte. Da bei dieser Person Atemalkoholgeruch festgestellt wurde, wurde vor Ort ein Alkotest durchgeführt, der einen Wert von 0,46 Promille ergab. In Verbindung mit den geschilderten Ausfallerscheinungen bestand nun der Verdacht einer Straftat (Trunkenheit im Verkehr). Aus diesem Grunde wurde der Fahrzeugführer zum Polizeikommissariat nach Sarstedt verbracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Weiterhin wurde der Führerschein beschlagnahmt und das Führen von Kraftfahrzeugen bis zu einer richterlichen Entscheidung untersagt. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte wieder entlassen.
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