POL-HI: Radfahrer erschreckt Mofafahrer im Straßenverkehr mit lebender Schlange - Hintergründe sind bislang unklar
Hildesheim (ots)
Ein 20-Jähriger Mann hatte sich am Montagabend, dem 28.04.2014 gegenüber einem 53-jährigen Hildesheimer einen bizarren Streich erlaubt. Wie der 53-Jährige gegenüber der Polizei berichtete, war er selbst gegen 19.30 Uhr mit seinem Mofa in der Peiner Straße, Hildesheimer Nordstadt, unterwegs. Als er an einer Verkehrsampel warten musste, näherte sich von hinten ein Fahrradfahrer, der sich unmittelbar neben den 53-Jährigen postierte. Nachdem der Mofafahrer seinen Kopf zum Fahrradfahrer gedreht hatte, erschrak er unversehens, kippte mit seinem Gefährt zur Seite und stürzte zu Boden. Er hatte nämlich einer züngelnden Schlange ins Angesicht geguckt, die vom Fahrradfahrer teilverborgen unter dem Pullover getragen wurde, sich zusehends aus dem Halsausschnitt herauswand und die der Unbekannte ihm mit den Händen demonstrativ entgegenhielt. Noch während sich der 53-Jährige wieder aufrichtete, fuhr der Fahrradfahrer zügig davon.
Knapp eine Stunde später, gegen 20.35 Uhr, kam es zur neuerlichen ungewöhnlichen Begegnung der beiden an einer anderen Stelle in der Peiner Straße. Der 53-jährige Mann hatte gerade einen Einkauf beendet und begab sich zu seinem Mofa, als derselbe Fahrradfahrer seinen Weg kreuzte. Erneut stoppte der Unbekannte vor ihm und hielt dem Hildesheimer den Kopf des Reptils entgegen - nach eigenen Angaben bis zu einer geschätzten Nähe von 20 bis 30 Zentimetern. Der 53-Jährige rief daraufhin die Polizei, die nach ausführlicher Personenbeschreibung im umliegenden Bereich fahndete und den Fahrradfahrer zu einem späteren Zeitpunkt am selben Abend noch stellen konnte. Der 20-jährige Mann führte jetzt zwar keine Schlange mehr mit, äußerte aber freimütig, dass sein Vater derlei Reptilien besäße.
Bei dem beschriebenen Sturz vom Mofa hatte sich der 53-Jährige nicht verletzt. Die mitgeführte Schlange wird von ihm als eine unbekannte Gattung mit braunschwarzem Schuppenkleid beschrieben. Sie soll einen Durchmesser von vier bis fünf Zentimetern und eine Körperlänge von geschätzt einem Meter aufweisen.
Die Ermittlungen der Polizei dauern an, insbesondere was die genauen Tatumstände, die Schlangengattung selbst, deren Haltungsform und Zulässigkeiten nach Tierschutzgesetz und Artenschutzrichtlinien angeht. Neben allgemeinen strafrechtlichen Erwägungen steht jedoch bereits fest, dass der beschriebene Transport des wechselwarmen Tiers den "artgerechten Bedürfnissen" nicht Rechnung getragen worden war, was eine Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz bedeutet.
Weitere Zeugen, die einer Person mit Schlange im Tatzusammenhang oder auch an einem anderen Ort begegnet sind, werden gebeten, sich mit der Hildesheimer Polizei unter Telefon (05121) 939-115 in Verbindung zu setzen.
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