POL-HI: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und Polizei-inspektion Hildesheim. 34-Jähriger überfällt Schreibwarengeschäft mit Postfiliale und zwei Tage später eine Spielhalle.
Hildesheim (ots)
(clk.) Am Samstag, 19.09., gegen 12:20 Uhr, überfiel ein zunächst unbekannter Räuber das Verkaufspersonal eines Schreibwarengeschäftes mit Postfiliale in Hildesheim, Adolf-Kolping-Straße. Durch eine Perücke getarnt und somit das Gesicht verdeckt und entstellt, forderte der Mann vom 47-Jährigen Verkaufsleiter und dem Hinweis, dass es sich um einen Überfall handele, die Herausgabe von Bargeld. Den bestehenden internen Vorschriften nach und auch, um sich selbst und weiteres Bedienpersonal zu schützen, händigte er dem vermeintlichen Räuber wenige hundert Euro Bargeld aus. Danach verließ der Täter das Geschäft, setzte sich auf ein Fahrrad und fuhr davon. Der Verkaufsleiter nahm mit etwas Zeitverzögerung die Verfolgung des Räubers auf, konnte diesen aber nicht mehr finden. Auch die polizeiliche Fahndung erbrachte zunächst keinen Erfolg. Das Verkaufspersonal kam mit dem Schrecken davon.
Die zweite Tat, über die die örtliche Presse bereits gestern berichtet hat, ereignete sich am Montag, 21.09.2015, gegen 18:15 Uhr. Mit einer Schusswaffe in der Hand und einer Perücke getarnt betrat ein männlicher Täter die Spielothek in der Siemensstraße in Hildesheim. Mit der Waffe bedrohte er die 52-Jährige Aufsichtsperson. Unter dem Eindruck der Bedrohung mit einer Waffe händigte die Frau wenige hundert Euro Bargeld an den Täter aus, der anschließend mit einem Fahrrad in Richtung Stadtzentrum flüchtete. Die Polizei, die von der Wach- und Schließgesellschaft alarmiert worden war, setzte mehrere Funkstreifenwagenbesatzungen zu Fahndungszwecken ein. Tatsächlich trafen die Beamten kurz darauf in der Fahrenheitstraße den flüchtigen Räuber auf seinem Fahrrad an. Der versuchte zwar noch zu flüchten, die Polizisten waren aber schneller. Der Mann, ein 34-Jähriger Hildesheimer, wurde festgenommen. Die Beute und die Tatwaffe hatte er noch bei sich. In seiner Vernehmung gestand der 34-Jährige Mann beide Raubüberfälle. Auf Antrag der Hildesheimer Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht einen Untersuchungshaftbefehl.
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