POL-HI: Durchsuchungsmaßnahmen- Haftbefehlsvollstreckung Gemeinsame Pressemeldung der StA Hildesheim und der Polizei Hildesheim
Hildesheim (ots)
Bereits im März diesen Jahres soll es in Hildesheim zu einer schweren Raubstraftat gekommen sein. Einem Hildesheimer soll im Rahmen eines Autoverkaufs plötzlich von dem zunächst unbekannten Täter eine Pistole an den Kopf gehalten und damit die Herausgabe des Fahrzeugs (Wert ca. 10.000,- Euro) samt Schlüssel erpresst worden sein.
Das Opfer zeigte dieses Verbrechen der Polizei an und soll in der Folgezeit von dem Täter und seinen Mittätern erheblich unter Druck gesetzt worden sein. Er sei bedroht und zu hohen Bargeldzahlungen aufgefordert worden. Da das Opfer solche Zahlungen nicht habe leisten können, sei er von der Bande genötigt worden, in Hildesheim, Hannover und an anderen Orten diverse Verträge zum Kauf von hochwertigen Elektronikartikeln abzuschließen. Diese Geräte habe er anschließend sofort den Tätern aushändigen müssen, die diese Artikel für sich weiterverkauft haben sollen. Hierdurch entstand ein Gesamtschaden von mehreren 10.000,- Euro.
Im Rahmen umfangreicher Ermittlungsarbeit in dem für u.a. Raub- und Erpressungsdelikte zuständigen Fachkommissariat 2 des Zentralen Kriminaldienstes der Polizeiinspektion Hildesheim konnten diese Taten aufgeklärt und die einzelnen Täter identifiziert werden. Das Amtsgericht Hildesheim hat dazu auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim insgesamt drei Untersuchungshaftbefehle und sechs Durchsuchungsbeschlüsse erlassen. Darüber hinaus sind zu den parallel geführten Finanzermittlungen diverse Beschlüsse zur Vermögenssicherung ergangen.
Unter Hinzuziehung von u.a. Sondereinsatzkräften und speziell ausgebildeten Diensthunden wurden diese Haftbefehle und Beschlüsse heute am frühen Morgen unter Leitung des Fachkommissariat 2 in Hildesheim, Bremen und München vollstreckt.
Hierbei konnten 3 Personen festgenommen und diverse Gegenstände sichergestellt werden, die zum einen als Beweismittel in dem Verfahren von besonderer Bedeutung sind und zum anderen der Pfändung von Wertgegenständen dienen.
Die Ermittlungen dauern an.
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