POL-HI: Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft und der Polizei Hildesheim -Einbrecher bedrohen Frau mit Pistole und werden bei anschließender Flucht festgenommen-
Hildesheim (ots)
HILDESHEIM - (jpm)Am 04.11.2019, gegen 12:25 Uhr, versuchten zwei Männer in eine Wohnung in der Straße Am Marienfriedhof einzubrechen. Dabei wurden sie von der Lebensgefährtin des Wohnungsinhabers überrascht und bedrohten diese mit einer Pistole. Nachdem sie flüchteten, gelang es Beamten des Hildesheimer Einsatz- und Streifendienstes zwei Tatverdächtige zu stellen und festzunehmen.
Den Ermittlungen zufolge versuchten die 35 und 40 Jahre alten Tatverdächtigen eine Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus Am Marienfriedhof aufzubrechen. Was sie offenbar nicht ahnten, war der Umstand, dass sich zu diesem Zeitpunkt die 23-jährige Lebensgefährtin des Wohnungsinhabers in dieser aufhielt.
Die Frau wurde auf die Geräusche an der Tür aufmerksam, zog diese auf und stand zwei maskierten Männern gegenüber. Nachdem diese offenbar kurzzeitig überrascht waren, zwängte sich zumindest einer in die Wohnung und bedrohte die junge Frau mit einer Pistole sowie einem Reizstoffsprühgerät.
Die 23-jährige begann zu schreien, worauf die Männer die Flucht ergriffen. Die Frau alarmierte die Polizei und übermittelte dabei eine Beschreibung der Flüchtigen. Mehrere Streifenwagen begaben sich umgehend in die Fahndung. Im Bereich des Bahnhofsplatzes gelang es den Beamten zwei Männer zu stellen, auf die die Beschreibung zutraf. Zudem konnten bei den Männern Einbruchwerkzeuge, eine Schreckschusspistole sowie Pfefferspray aufgefunden und sichergestellt werden.
Die Tatverdächtigen wurden festgenommen und zur Wache in die Schützenwiese verbracht.
Dort stellte sich heraus, dass sich zumindest der 40-jährige bei seiner Flucht in einem Mehrfamilienhaus im Butterborn versteckte. Diese Gelegenheit nutze er, brach zwei Kellerräume auf und entwendete eine Getränkekiste und Werkzeug, bevor er seine Flucht fortsetzte. Die Gegenstände wurden aufgefunden und befinden sich wieder beim Eigentümer. Die Beamten kamen dem 40-jährigen bezüglich der Kelleraufbrüche auf die Spur, weil er sein Mobiltelefon in einem der Kellerräume liegen ließ. Dieses konnte ihm anschließend zugeordnet werden.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft kam eine Untersuchungshaft für die Tatverdächtigen wegen fehlender Haftgründe nicht in Betracht. Die Tatverdächtigen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Die Ermittlungen werden gegen sie fortgeführt.
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