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Polizeiinspektion Hildesheim

POL-HI: Dachdecker bieten Dienstleistung an - Vorsicht vor Betrug/Wucher bei sogenannten Haustürgeschäften

Hildesheim (ots)

Elze (jah):

Am heutigen Tag kam ein Elzer Hausbesitzer aus dem Hanlahgebiet zur Polizei, weil er den Verdacht des Wuchers hatte, für eine Handwerkerleistung in Form von Dachdeckerarbeiten. Bei einer Überprüfung der Handwerker stellten die Beamten des PK Elze drei rumänische Handwerker mit einem silbernen Van, polnisches Kennzeichen, fest, die im hiesigen Fall Arbeiten für Dachrinnen und ein Fallrohr angeboten hatten. Für die Arbeiten sollten insgesamt 3500,-- Euro bezahlt werden. Die Beamten stellten fest, dass der Preis für die tatsächlich erbrachten Leistungen zu hoch waren, da nur die Hälfte der Arbeiten ausgeführt worden waren. Den Handwerkern wurde bekanntgegeben, dass ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Wuchers eingeleitet wird. Nach allen polizeilichen Maßnahmen wurden die Handwerker entlassen. Die tatsächlich entstandenen Kosten für die geleistete Arbeit werden durch den Hausbesitzer bezahlt.

Die Polizei Elze nimmt diesen Fall, um auf unseriöse Handwerker die regelmäßig mit der Not der Kunden lukrative Geschäfte machen, hinzuweisen.

Das übliche Vorgehen:

Unabhängig der angebotenen handwerklichen Leistung ist das Vorgehen der Täter nahezu einheitlich: In der Regel tauchen Personen als Handwerker/Dachdecker innerhalb eines bestimmten Zeitraums an mehreren Adressen einer Ortschaft auf und sprechen Hausbesitzer aktiv auf Schäden u.a. an ihren Hausfassaden, Dächern, Regenrinnen oder Straßenreinigung /Pflasterarbeiten an. Gleichzeitig bieten sie an, diese zu beheben. Die Schäden sind häufig auch tatsächlich vorhanden. An der Haustür werden mit Hausbesitzern mündlich Preise für die handwerklichen Tätigkeiten ausgehandelt. Die Preise sind entweder von Anfang an viel zu hoch angesetzt oder sind nach Fertigstellung plötzlich um ein Vielfaches erhöht. Die Bezahlung geschieht dann bar vor Ort, oft durch "Druckausübung" und sogar durch die Forderung, sofort zu Geldinstituten zu fahren, um Geld zu holen. Einen klassischen finanziellen Schaden zu beziffern ist schwer. Das Problem dabei: Einerseits haben Geschädigte zwar für eine erbrachte Leistung bezahlt, andererseits aber eben viel zu viel. Deshalb wird in der Regel neben Betrug auch wegen Wucher ermittelt, also nach § 291 des Strafgesetzbuches. Tipps der Polizei zum Schutz vor unseriösen Handwerkerleistungen: - Bleiben Sie misstrauisch, bei "Haustürgeschäften" und spontanen Angeboten angeblicher Handwerker. - Lassen Sie sich auch nicht von einem Fahrzeug mit "offizieller" Beschriftung beirren. Merken Sie sich den Firmennamen und/oder das Kennzeichen und teilen Sie das der Polizei mit. - Rufen Sie die Polizei unter 110, wenn Sie bedroht werden. Holen Sie, wenn möglich Nachbarn hinzu, die den Vorfall bezeugen und Sie bestärken können. - Unterschreiben Sie einen Auftrag nur, wenn Sie alles verstanden haben. - Verlangen Sie eine Rechnung und prüfen Sie, ob die aufgeführten Leistungen auch ausgeführt wurden. Achten Sie auf eine rechtskonforme Rechnung (Firmenangabe, Steuernummer, Rechnungsnummer). Sie sind nicht verpflichtet, die Rechnung sofort zu begleichen. Auch die Drohung mit der Polizei oder einem Inkassounternehmen ist haltlos. - Wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale, wenn Sie Fragen zur Rechnung haben. - Scheuen Sie sich nicht, Anzeige bei der Polizei gegen die Firma zu erstatten.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Polizeikommissariat Elze

Telefon: 05068/ 9303-0
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_hildesheim/

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