POL-HI: Gemeinsame Pressemitteilung bzgl. der angekündigten Intensivierung der Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der Drogen- und Alkoholfahrten, der PI Hildesheim und angeschlossener Außenkommissariate
Hildesheim (ots)
HILDESHEIM-LANDKREIS HILDESHEIM - (roh) Alleine in der Nacht von Freitag auf Samstag gerieten zehn Verkehrsteilnehmer in Stadt und Landkreis in das Visier der Polizei. Sie alle nahmen beeinflusst durch Drogen oder Alkohol am Straßenverkehr teil. Zudem versuchte sich ein Kontrollierter durch fußläufige Flucht den Maßnahmen zu entziehen.
Nachfolgend werden die Ereignisse den Dienststellen zugeordnet geschildert. Auf die bereits durch die Kommissariate in einigen Fällen gefertigten Meldungen wird verwiesen.
Bad Salzdetfurth
Gegen 22:10 Uhr fiel ein 38-jähriger Salzdetfurther auf, der mit seinem BMW an zwei Polizeibeamten, welche zu diesem Zeitpunkt fußläufig in der Bahnhofsallee unterwegs waren, vorbeifuhr. Anlässlich des Altstadtfestes ist die vorgenannte Straße durch entsprechende Verkehrszeichen als Einbahnstraße gekennzeichnet. Der Salzdetfurther fuhr entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, was den Umstand einer Kontrolle erforderlich machte. Die Haltesignale der Beamten missachtete er allerdings und beschleunigte sein Fahrzeug, um sich dann zu entfernen.
Eine umgehend aufgenommene Verfolgung des BMW durch eine motorisierte Funkstreife führte letztlich zur Kontrolle in der Martin-Luther-Straße. Hier wurde festgestellt, dass der 38-jährige mit 1,72 Promille deutlich alkoholisiert war.
In der Folge wurde sein Führerschein entzogen und eine Blutprobe, zum gerichtsverwertbaren Nachweis der Alkoholisierung, entnommen. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde mithin eingeleitet.
Elze
Im Rahmen der Streifenfahrt wurden Beamte des PK Elze gegen Mitternacht auf einen Radfahrer aufmerksam, der die Barfelder Straße in Gronau entlangfuhr. Durch die Polizisten wurden deutliche Ausfallerscheinungen und Unregelmäßigkeiten im Fahrverhalten beobachtet, die einer Kontrolle und Überprüfung der Fahreignung bedingte.
Mehrere Versuche einen Atemalkoholwert vor Ort zu ermitteln scheiterten, da der 47-jährige Gronauer alkoholbedingt nicht in der Lage war, ein Ergebnis zu liefern.
Eine Blutentnahme und die Einleitung eines Strafverfahrens waren demnach obligatorisch.
Hildesheim
Gegen 22:00 Uhr stellten Beamte der Schützenwiese einen 56-jährigen Hildesheimer fest, der sein Fahrrad ebenfalls nicht mehr unter Kontrolle zu haben schien und die Robert-Bosch-Straße befuhr. Im Verlauf der Sachverhaltserhellung zeigte sich dann, dass der Hildesheimer eine Atemalkoholkonzentration von 1,88 Promille aufwies. Ein Strafverfahren war die Folge.
Nur 50 Minuten später wurde ein 20-jähriger E-Scooterfahrer aus Nordstemmen in der Tappenstraße durch eine Streife aufgegriffen und kontrolliert. Bei ihm wurden neurologische und körperliche Ausfälle protokolliert. Ein Urintest bestätigte dann den Verdacht. Der Nordstemmer hatte vor Fahrtantritt Marihuana konsumiert. Weiterhin war er noch im Besitz von Betäubungsmitteln, die beschlagnahmt wurden. Dem Mann drohen nun ein empfindliches Bußgeld, sowie ein Strafverfahren wegen des Besitzes der Drogen.
In der Struckmannstraße traf eine Streife gegen 00:50 Uhr auf einen weiteren E-Scooterfahrer, der unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stand. Tests wiesen dem 16-jährige Hildesheimer auch hier den Konsum von Marihuana nach. Dieser Verstoß gegen das Gesetz kostet ihn nun 500,- EUR.
Zehn Minuten danach kontrollierten Beamte einen Taxifahrer, der ohne Fahrgäste unterwegs war, im Immengarten. Bei diesem wurden diverse neurologische Auffälligkeiten protokolliert, die eine Fahruntüchtigkeit durch den Konsum von Betäubungsmitteln nahelegten. Ein Urintest wies aus, dass der Fahrer, ein 41-jähriger Hildesheimer, unter dem Einfluss von Opiaten stand. Bei der Durchsuchung seiner Person wurden in der Geldbörse außerdem eine unbekannte bräunliche Substanz aufgefunden. Ein Schnelltest wies dies als Opiat aus. Neben dem Bußgeld sieht sich der Mann nun auch einem Strafverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln ausgesetzt.
Gegen halb vier wurde eine E-Scooterfahrerin, eine 21-jährige Hildesheimerin, einer polizeilichen Kontrolle am Hohnsen unterzogen. Nicht nur, dass sie eine Atemalkoholkonzentration von 1,72 Promille aufwies, sie stand zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, genauer gesagt von Marihuana. Die Einleitung eines Verfahrens, wegen der Trunkenheit im Verkehr, ist auch hier erfolgt.
Den Schluss bildete ein 17-jähriger Hildesheimer, ebenfalls auf einem E-Scooter unterwegs, der gegen 03:55 Uhr in der Kaiserstraße kontrolliert wurde. Nachdem er entgegen der Fahrtrichtung auf dem Radweg fuhr und zudem noch einen Beifahrer auf dem Scooter hatte, sollte er angehalten und kontrolliert werden. In der Folge jedoch bremste der Hildesheimer abrupt ab und er und sein Beifahrer ergriffen sofort fußläufige Flucht in Richtung des Bahnhofs. Die sofortige, ebenso fußläufige, Verfolgung der Flüchtigen führte in der Hezilostraße letztlich zum Aufgriff des Fahrers. Hiernach wurde er zur Dienststelle an der Schützenwiese verbracht und durch seine Eltern abgeholt.
In all den eben geschilderten Fällen wurde, zur Bestimmung des jeweiligen Rauschmittels und dessen Konzentration, eine Blutprobe entnommen.
Sarstedt
Beamte der Dienststelle am Bruchgraben trafen gegen 20:55 Uhr in der Mörikestraße auf einen 17-jährigen Sarstedter, der einen E-Scooter führte. Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle ergaben sich auch bei ihm Anzeichen auf eine Beeinflussung durch Drogen und Alkohol. Vortests ergaben, dass der Sarstedter 0,83 Promille in der Atemluft hatte, sowie unter dem Einfluss von Kokain, Amphetamin und Marihuana stand. Eine Blutentnahme, sowie die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr waren die Folge.
Gegen 22:35 Uhr kontrollierte eine Streife einen Radfahrer in der Hildesheimer Straße. Nachdem ihm zu verstehen gegeben wurde, dass er anzuhalten habe, stürzte der 55-jährige Hildesheimer fast vom Rad. Seine Atemluft wies 1,87 Promille auf, weswegen ein Strafverfahren auch hier eingeleitet wurde und eine Blutentnahme folgte.
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