POL-HI: Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft und der Polizei Hildesheim// Diebe beim Klauen erwischt
Hildesheim (ots)
HILDESHEIM-(kri)-Am Samstag, 18.03.2023, wurden zwei Männer von Bewohnern eines Mehrfamilienhauses, im Ortsteil Marienburger Höhe in Hildesheim, im Hausflur angetroffen und angesprochen. Die Männer verließen daraufhin zügig das Haus. Im Anschluss stellten die Bewohner Einbrüche in mehrere Kellerräume fest und informierten die Polizei, die die Tatverdächtigen aufgriff und vorläufig festnahm.
Nach bisherigen Erkenntnissen sei eine Familie gegen 23:00 Uhr nach Hause gekommen und in dem Hausflur des Hauses auf zwei unbekannte Männer gestoßen. Einer habe sich sofort die Kapuze aufgesetzt. Nachdem die Männer angesprochen wurden und das Haus verlassen hätten, hätte die Familie festgestellt, dass mehrere Kellerräume aufgebrochen seien. Nachdem sie die Polizei verständigt und die Personenbeschreibungen durchgegeben hatten, erschienen auch umgehend Einsatzkräfte am Tatort. Weitere Funkstreifenwagen wurden zur Fahndung nach den Männern entsandt, die im näheren Umkreis zwei Personen, auf die die Beschreibungen passten, stellten und mit zur Wache nahmen. In ihren Taschen fanden die Beamten Diebesgut, dass aus dem besagten Wohnhaus stammte.
Bei den Männern handelt es sich um einen 38-Jährigen und einen 19-jährigen Hildesheimer, der nach den polizeilichen Maßnahmen entlassen wurde.
Die Staatsanwaltschaft Hildesheim beantrage für den 38-Jährigen, der keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, beim Amtsgericht die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens, im Rahmen dessen der Tatverdächtige in Haft kam. Bei der Hauptverhandlung am gestrigen Tag wurde er zu sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Durch die Ausländerstelle der Stadt Hildesheim wurde auf Anregung der Polizei ein Ausweisungsbescheid gegen den Mann erlassen. Demnach ist er verpflichtet, innerhalb von sieben Tagen auszureisen und hat eine Wiedereinreisesperre von zwei Jahren. Bei Zuwiderhandlung droht ihm die Abschiebung.
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