POL-HI: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Hildesheim (ots)
Sarstedt. Einer Polizeistreife fiel am 21.03.2006 um 14.05 Uhr ein schnelles Zweirad auf, das auf der Breslauer Straße stadteinwärts fuhr. Die Geschwindigkeit des Zweirades betrug ca. 60 km/h. Bei der anschließenden Kontrolle des 44jährigen Sarstedters stellten die Beamten anhand der vorgelegten Betriebserlaubnis und des Versicherungsnachweises fest, dass es sich bei dem Zweirad um ein Mofa handelte, das maximal 25 km/h fahren darf. Auf die festgestellte hohe Geschwindigkeit angesprochen räumte der Zweiradfahrer ein, Bauartveränderungen am Mofa vorgenommen zu haben. Durch die Veränderungen war jedoch auch die Betriebserlaubnis erloschen. Außerdem ging einher, dass das Mofa nur mit einem entsprechenden Führerschein geführt werden darf. Diesen Führerschein konnte der Sarstedter den kontrollierenden Beamten nicht vorlegen. Er muss sich jetzt strafrechtlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
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