POL-HI: Ex-Freundin verprügelt.
Hildesheim (ots)
HILDESHEIM (mk.) Am Abend des 11.07.2006 wurde eine 20jährige junge Frau Opfer einer heftigen Gewaltattacke ihres ehemaligen 21jährigen türkischstämmigen deutschen Lebensgefährten. Dieser klingelte abends an ihrer Wohnungstür und gab an, etwas abholen zu wollen. In einem unachtsamen Moment betrat der Täter die Wohnung des Opfers. Die junge Frau forderte ihren ehemaligen Freund mehrmals auf, die Wohnung zu verlassen. Jedoch blieb der Mann in der Wohnung. Statt dessen schlug er der jungen Frau mehrmals mit der Hand ins Gesicht und stieß sie so heftig, dass sie sich eine Prellung im Gesicht bei dem anschließenden Sturz zuzog. Als das Opfer wieder aufstand, trat der Täter es mit beschuhten Fuße direkt unter die rechte Brust. Die Frau klagte später über Schmerzen im Gesicht und im Brustbereich. Auch gab der Täter an,sie umzubringen, wenn sie die Polizei rufen würde. In der Vergangenheit habe er ihr auch täglich SMS mit Drohungen geschickt. Der Mann ist bereits wegen mehrerer Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz und anderer Delikte polizeilich in Erscheinung getreten.
Gegen den 22jährigen besteht ein Verfügung des Amtsgerichts Hildesheim, hiernach darf er nicht die Wohnung des Opfers betreten, sie bedrohen, nötigen oder an der Gesundheit schädigen. Über diese Verfügung setzte er sich hinweg.
Clemens Rumpf, Beauftragter der Polizeiinspektion Hildesheim in Sachen "Häusliche Gewalt", rät, wer Opfer geworden ist, sollte unverzüglich die Polizei benachrichtigen. Wenn die Gefahr erneuter Übergriffe droht, kann ein Schutzbeschluß nach dem Gewaltschutzgesetz bei der Antragsstelle des zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Wird gegen diesen Beschluß verstoßen, sollte umgehend eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Mit der angelegten Vorgangsnummer, als Nachweis für den Verstoß, sollte sich das Opfer anschließend bei der Antragsstelle des zuständigen Amtsgerichts melden und die Festlegung eines Ordnungsgeldes beantragen. Dieses Ordnungsgeld kann bis zu 250.000 Euro betragen. Kann das Ordnungsgeld nicht aufgebracht werden, kann eine Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Monaten angeordnet werden. Darüber hinaus, kann der Täter mit bis zu einem Jahr Gefängnis für den Verstoß rechnen. Hierzu Clemens Rumpf: " Das Ordnungsgeld sollte auf jeden Fall beantragt werden, denn über Geld kriegen wir sie alle".
Fragen zu dem Thema "Häusliche Gewalt" beantwortet Clemens Rumpf, Beauftragter für Präventionsangelegenheiten der Polizeiinspektion Hildesheim, unter Tel.: 05121-939 108
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