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Polizeiinspektion Hildesheim

POL-HI: Ex-Freundin verprügelt.

Hildesheim (ots)

HILDESHEIM (mk.) Am Abend des 11.07.2006 wurde
eine 20jährige junge Frau Opfer einer heftigen Gewaltattacke ihres 
ehemaligen 21jährigen türkischstämmigen deutschen Lebensgefährten.
Dieser klingelte abends an ihrer Wohnungstür und gab an, etwas 
abholen zu wollen.
In einem  unachtsamen  Moment betrat der  Täter die Wohnung des 
Opfers.
Die junge Frau forderte ihren ehemaligen Freund mehrmals auf, die 
Wohnung zu verlassen.
Jedoch blieb der Mann in der Wohnung. Statt dessen schlug er der 
jungen Frau mehrmals mit der Hand ins Gesicht und stieß sie so 
heftig, dass sie sich eine Prellung im Gesicht bei dem anschließenden
Sturz zuzog. Als das Opfer wieder aufstand, trat der Täter es mit 
beschuhten Fuße direkt unter die rechte Brust. Die Frau klagte später
über Schmerzen im Gesicht und im Brustbereich.
Auch gab der Täter an,sie umzubringen, wenn sie die Polizei rufen 
würde.
In der Vergangenheit habe er ihr auch täglich SMS mit Drohungen 
geschickt.
Der Mann ist bereits wegen mehrerer Verstöße gegen das 
Gewaltschutzgesetz und anderer Delikte polizeilich in Erscheinung 
getreten.
Gegen den 22jährigen besteht ein Verfügung des Amtsgerichts 
Hildesheim, hiernach darf er nicht die Wohnung des Opfers betreten, 
sie bedrohen, nötigen oder an der Gesundheit schädigen. Über diese 
Verfügung setzte er sich hinweg.
Clemens Rumpf, Beauftragter der Polizeiinspektion Hildesheim in 
Sachen "Häusliche Gewalt", rät, wer Opfer geworden ist, sollte 
unverzüglich die Polizei benachrichtigen. Wenn die Gefahr erneuter 
Übergriffe droht, kann ein Schutzbeschluß nach dem Gewaltschutzgesetz
bei der Antragsstelle des zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Wird gegen diesen Beschluß verstoßen, sollte umgehend eine Anzeige
bei der Polizei erstattet werden. Mit der angelegten Vorgangsnummer, 
als Nachweis für den Verstoß,  sollte sich das Opfer anschließend bei
der Antragsstelle des zuständigen Amtsgerichts melden und die 
Festlegung eines Ordnungsgeldes beantragen. Dieses Ordnungsgeld kann 
bis zu 250.000 Euro betragen.
Kann das Ordnungsgeld nicht aufgebracht werden, kann eine 
Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Monaten angeordnet werden. Darüber 
hinaus, kann der Täter mit bis zu einem Jahr Gefängnis für den 
Verstoß rechnen. Hierzu Clemens Rumpf: " Das Ordnungsgeld sollte auf 
jeden Fall beantragt werden, denn über Geld kriegen wir sie alle".
Fragen zu dem Thema "Häusliche Gewalt" beantwortet Clemens Rumpf, 
Beauftragter für Präventionsangelegenheiten der Polizeiinspektion 
Hildesheim, unter Tel.: 05121-939 108

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Pressestelle
Claus Kubik, Kriminaloberkommissar
Telefon: 05121/939104
Fax: 05121/939200
E-Mail: pressestelle@pi-hi.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/

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