POL-HI: Säureattentat verhindert
Hildesheim (ots)
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Hildesheim und der Polizeiinspektion Hildesheim.
HILDESHEIM (iko.) Seit Sonntag, 03.09.2006, ist das 1. Fachkommissariat des Zentralen Kriminaldienstes der Hildesheimer Polizei mit der Aufklärung eines mutmaßlichen Säureattentates auf einen 50jährigen Hildesheimer und dessen anschließender Tötung befasst. Der gedungene Täter, ein 49jähriger Türke, wollte seinen erhaltenen Auftrag nicht durchführen und erstattete rechtzeitig Anzeige bei der Polizei. Gegen den vermeintlichen Anstifter, einen 37jährigen deutschen Staatsbürger aus Hildesheim, hat das Amtsgericht Hildesheim auf Antrag der Staatsanwaltschaft am vergangenen Freitag einen Untersuchungshaftbefehl wegen Anstiftung zum Mord erlassen. Im Sommer diesen Jahres lernten sich der Auftraggeber und der Türke kennen. Es dauerte nicht lange, bis der Deutsche seinem neuen Freund einen Job anbot. Hierfür sollte er 150 Euro erhalten. Angeblich ohne zu wissen, worin sein Job bestand, stimmte der Türke zu und erhielt in der Folgezeit einige Ratenzahlungen. Am Sonntag, 03.09.2006, erfuhr er seinen wirklichen Auftrag. Der Türke sollte einen 50jährigen Hildesheimer mit Säure übergießen und ihn anschließend töten. Grund für diesen Auftrag: langjährige Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem vermeintlichen Opfer. Zum Mörder wollte der Türke nicht werden, deshalb erstattete er noch am selben Tag Anzeige bei der Polizei. Als Beweis gab er zwei 0,7l Flaschen ab, die er vom Auftraggeber erhalten haben wollte. In den Flaschen befände sich die Flüssigkeit für das Attentat. Chemische Untersuchungen im Landeskriminalamt Niedersachsen erbrachten am Donnerstag als Ergebnis, dass es sich bei dem Flascheninhalt um hochprozentige Salzsäure in Verbindung mit Lösungsmitteln handelt. Mit Zahlung der letzten Rate erhielt der Türke am 07.09.2006 den Auftrag, die Tat am Freitag, 08.09.2006, zu vollziehen. So habe der Auftraggeber noch genügend Zeit, sich ein Alibi für den nächsten Tag zu organisieren. Der Auftraggeber ist bereits einige Male polizeilich in Erscheinung getreten. Dabei handelt es sich um Straftaten wie Sachbeschädigung und Bedrohung, die sich gegen sein jetziges Opfer richteten. Der Beschuldigte selbst bestreitet die Tat.
Hinsichtlich der untersuchten Flüssigkeit, die keine handelsübliche Säure sein soll, bittet die Polizei um Zeugenhinweise, die zur Feststellung des Verkaufsortes und des Verkäufers sowie des Käufers dienen. Hinweise nimmt die Polizei Hildesheim unter Tel.: 05121/939115 entgegen.
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