POL-HI: Auslieferungsfahrer täuschte Überfall vor
Hildesheim (ots)
Sarstedt / Groß Lobke (clk.) Der am 28.02.2006 von einem Paketauslieferungsfahrer angezeigte Raubüberfall ist von ihm vorgetäuscht worden. - Hiesiger Presseberichte vom 28.02. und 13.03.2006 - Der 24-jährige Mann aus dem Harz-Bereich hat jetzt ein volles Geständnis abgelegt. Seine erfundene Geschichte : Am Tattage, ein Dienstag, sei er gegen 14.45 Uhr von Wätzum aus kommend in Richtung Groß Lobke auf der Kreisstraße 522 mit einem Post- und Paketauslieferungsfahrzeug, einem weißen Renault Master, unterwegs gewesen. Auf freier Strecke hätte am Straßenrand ein Mann gestanden und wild mit seinen Händen gestikuliert. Der Transportfahrer habe angenommen, der Mann benötige Hilfe und hätte angehalten. Er sei nun in einen nahe gelegenen Feldweg gelotst worden. Etwas abseits der Kreisstraße hätte ein silberfarbener Audi mit polnischen Kennzeichen gestanden, besetzt mit einer männlichen Person. Der angeblich hilfesuchende Mann habe nun plötzlich eine Schußwaffe gezogen und diese dem 24-jährigen vor das Gesicht gehalten. Er habe seine Geldkassette herausgeben müssen, in der sich nach ersten Angaben etwa 5000 Euro befunden hätten. Dann sei er auf der Ladefläche seines Fahrzeugs eingesperrt worden. Hier habe er sich aber selbst befreien und die Polizei verständigen können.
Der bis dahin unbescholtene Mann geriet in der Folgezeit mehrfach ins Visir der Polizei. Ihm anvertraute Paketsendungen wurden nicht zugestellt, so dass Strafanzeigen wegen Diebstahls und Unterschlagung erstattet worden sind. In seiner Vernehmung gab der jetzt Tatverdächtige die Paketdiebstähle und auch den fingierten Überfall zu. Das von ihm und einem Polizeizeichner erstellte Phantombild, das das Aussehen des Täters zeigen sollte, war wirklich ein Phantom. Es zeige eine nicht existente Person.
Die Taten habe er habe aus finanzieller Not heraus begangen. Die dürfte jetzt noch größer werden, da er seine Arbeitsstelle verloren hat und auch für den entstandenen Schaden aufkommen muß. Zudem muß sich der Tatverdächtige vor Gericht wegen Vortäuschens einer Straftat und der Diebstähle der Postpakete verantworten.
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