POL-HI: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Hildesheim und der Polizeiinspektion Hildesheim. Vergewaltigung durch genetischen Fingerabdruck aufgeklärt
Hildesheim (ots)
(clk.) Ein zur Tatzeit 18-jähriger Deutscher aus Hildesheim ist dringend verdächtig, am Dienstag, 17.05.2005, 22.30 Uhr, in Hildesheim, Fußweg vom Goschentor zur Wiesenstraße, eine damals 24-jährige Studentin sexuell missbraucht zu haben. Zunächst habe ihr der Täter, so die damalige Aussage der Geschädigten, der sich seinem ausgesuchten Opfer von hinten näherte, ein Messer an den Hals gehalten und Bargeld gefordert. Die junge Frau habe ihm daraufhin Geldscheine übergeben, die der Mann dann aber achtlos weggeworfen habe. Anschließend habe er die Studentin aufgefordert, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Als er dabei sein eingeschüchtertes Opfer auf den neben dem Fußweg liegenden Lambertifriedhof habe drängen wollen, habe die 24-jährige allen Mut zusammen gefasst und ihrem Peiniger das Messer entrissen, mit dem er sein Opfer nach wie vor bedrohte. Mit dem erbeuteten Messer, das sie später der Polizei übergeben konnte, flüchtete die junge Frau in Richtung Wiesenstraße zu einer Bekannten. Als Tatverdächtiger wurde ein 20-jähriger arbeitsloser Hildesheimer ermittelt, der der Polizei wegen verschiedener Einbrüche bekannt ist. Er ist deshalb zu einer Bewährungsstrafe rechtskräftig verurteilt. Zur Aufklärung der Straftat vom 17. Mai 2005 führte das von dem Mann wegen der Einbrüche genommene genetische Material. Die bei der Sexualstraftat gefundene DNA ist nach Auskunft des Landeskriminalamtes Niedersachsen als übereinstimmend mit dem vorliegenden DNA-Muster des jetzt Tatverdächtigen zu bezeichnen. Der Tatverdächtige wurde vergangenen Donnerstag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hildesheim vorläufig festgenommen. Vor der Polizei bestritt er die Tat. Das Hildesheimer Amtsgericht erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den Mann. Dieser wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Weitere Auskünfte erteilt die Staatsanwaltschaft Hildesheim, Staatsanwältin Pannek unter 05121/968546, Fax 05121/968344, E-Mail: Christina.Pannek@STA-HI. Niedersachsen.de
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