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Polizeiinspektion Hildesheim

POL-HI: Anklageerhebung gegen Gesellschafter einer Hildesheimer Investmentfirma wegen Betruges in 63 Fällen

Hildesheim (ots)

Gemeinsame Presseerklärung der
Staatsanwaltschaft  Hildesheim und der Polizeiinspektion Hildesheim.
HILDESHEIM (clk.) Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat jetzt vor 
der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hildesheim Anklage
wegen Banden- und gewerbsmäßigen Betruges gegen drei Männer ( 48, 31 
und 45 Jahre alt ) und eine Frau ( 49 Jahre alt ) aus dem Landkreis 
Hildesheim erhoben.
Die Angeschuldigten  sind angeklagt, im Zeitraum vom 14.6.2005 bis 
zum 18.01.2006  in insgesamt 63 Fällen Kapitalanleger durch 
Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu gebracht zu haben, Geldbeträge 
in den Zweitmarkt der Lebensversicherungen zu investieren. Es wurde 
mit einer Mindestrendite von 39,6% nach einer Laufzeit von 5 Jahren 
geworben.
Insgesamt investierten die 63 Kapitalanleger eine Summe von etwa 
730.000,-- Euro, wobei sich die einzelnen Beträge zwischen 1.500.--  
Euro und 130.000.-bewegen. Letztendlich konnte im Januar 2006 nur 
noch insgesamt 36.000.-Euro vorhandenes Vermögen vorläufig gesichert 
werden.
Es war das " Bauchgefühl " der erfahrenen Wirtschaftskriminalistin
des Betrugskommissariates der Polizei Hildesheim, das die Sache ins 
Rollen brachte. Eigentlich hatte die Beamtin den 48-jährigen 
ehemaligen Geschäftsführer im Spätsommer 2005 in einer ganz anderen 
Sache in seinen Büroräumen im Bavenstedter Industriegebiet 
aufgesucht. Die dort offerierten Finanzdienstleistungen ließen bei 
ihr aber kein gutes Gefühl aufkommen. Die folgenden Ermittlungen 
bestätigten schnell den Verdacht, dass hier etwas nicht mit rechten 
Dingen zugehen konnte.
Das Ergebnis der Ermittlungen liegt jetzt in Form der 
Anklageschrift dem Hildesheimer Landgericht vor.
Demnach konnten die Angeschuldigten aufgrund persönlicher und 
beruflicher Vorerfahrungen den Aufbau einer  Firma leisten, die 
vorwiegend  Anlageprodukte abwickelte.  Man gründete eine Limited 
(Ltd.) nach englischem Recht.
Nachdem das Geschäftsnetz in Form von Prospekten und Unterlagen, 
Büro- und Callcenter sowie Außendienstmitarbeitern installiert war, 
kam es ab Sommer 2005 zu ersten Vertragsabschlüssen. Bundesweit 
suchte man potientielle Anleger, die auf dem Zweitmarkt der 
Lebensversicherungen in sogenannte Life-Settlements-Fonds ihr Geld 
als Kapitalanlage investieren sollten. U.a. wurde mit einer 
Mindestrendite von 39.6 % geworben. Den potientiellen Anlegern wurde 
durch den Investor suggeriert, dass die Auszahlungssumme auf jeden 
Fall durch namhafte Rückversicherer wie Lloyds of London abgedeckt 
seien. Ferner wurde mit bekannten solventen Partnerfirmen mit Sitz in
den USA geworben, die die Garantie für die Seriösität des Angebotes 
darstellen sollten.
Es bestand aber zu keinem Zeitpunkt eine Zusammenarbeit mit dem 
Rückversicherer oder Partnerfirmen .
Die von den 63 Anlegern an die Hildesheimer Anlagefirma 
überwiesenen 730.000,-- Euro sind bis auf etwa 30.000,-- Euro für den
Firmenaufbau und Eigenbedarf der Angeschuldigten aufgebraucht.
Der 48-jährige verbüßt derzeit eine Freiheitsstrafe  von drei 
Jahren wegen anderer Betrugsdelikte  in 49 Fällen. Die Strafe wurde 
gegen ihn im  Sommer 2006 vom Landgericht Hildesheim verhängt.
Der 45-jährige ist wegen kleiner Betrugsdelikte rechtskärfitg 
verurteilt.
Der 31-jährige Mann und die 49-jährige Frau  sind bisher nicht in 
Erscheinung getreten.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Pressestelle
Claus Kubik, Kriminaloberkommissar
Telefon: 05121/939104
Fax: 05121/939200
E-Mail: pressestelle@pi-hi.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/

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