Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Verdacht des sexuellen Mißbrauches
66-Jähriger in Haft
Hameln (ots)
(Hameln) Wegen Verdachts des sexuellen Mißbrauches eines Mädchens ordnete das Amtsgericht Hameln auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover bereits am Freitag, 8.6.2007, Untersuchungshaft gegen einen 66jährigen Mann aus Hameln an.
Der Mann steht im Verdacht, im zweiten Halbjahr des Jahres 2006 ein damals 9jähriges Mädchen mehrmals im Genitalbereich unsittlich berührt zu haben. Den Kontakt zu dem Mädchen konnte der Tatverdächtige aufbauen, da er sich auf eine Zeitungsanzeige der Familie der damals 9-Jährigen gemeldet hatte. In der Annonce suchte die Familie nach einem "Ersatzopa". Das Opfer berichtete zunächst jedoch niemandem von den Übergriffen.
Auf die Spur des Tatverdächtigen kam die Polizei Hameln über eine am Mittwoch, 25.4.2007, erstattete Anzeige der Mutter (39) eines weiteren (5jährigen) Mädchens. In diesem Fall, so die bisherigen, noch andauernden Ermittlungen, hatten der 66-Jährige und seine Ehefrau aktiv über eine Zeitungsannonce "Ersatzenkelkinder" gesucht, woraufhin sich die 39jährige Mutter bei dem 66-Jährigen meldete. Nach einigen gemeinsamen Treffen unternahm der 66-Jährige dann mit der 5-Jährigen und ihrem Bruder einen Badeausflug. Nach dem Ausflug wurde die Mutter mißtrauisch und erfuhr in einem Gespräch von ihrer 5jährigen Tochter, dass der 66-Jährige das Kind unter der Dusche im Genitalbereich unsittlich berührt hatte, während der Bruder noch im Schwimmbecken spielte.
Während der Ermittlungen der Polizei Hameln im Fall des Mißbrauches der 5-Jährigen, kam dann auch der Fall der damals 9-Jährigen ans Licht, der nun dazu führte, dass der 66-Jährige auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover dem zuständigen Amtsgericht zugeführt und letztlich die Untersuchungshaft angeordnet wurde.
Die Polizei Hameln ermittelte zudem in der Vergangenheit bereits gegen den 66-Jährigen wegen Exhibitionismus und sexuellem Mißbrauch von Kindern (durch Kontaktaufnahme zu Minderjährigen über sogenannte Chaträume im Internet).
Der 66-Jährige wurde für diese Straftaten in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt.
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