Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: ( Bad Münder ) Wohnungseinbruch in Bakede aufgeklärt/entwendete Schußwaffe sichergestellt
Hameln (ots)
Die Polizei Bad Münder beschäftigte sich in den vergangenen Tagen sehr intensiv mit einem Einbruchsdiebstahl in ein Wohnhaus in Bakede Eine Schußwaffe war entwendet worden. Nachdem der Hauseigentümer nach einem einwöchigen Urlaub am Dienstag nach Hause zurückgekehrt war, stellte er fest,dass die Terrassentür seines Wohnhauses aufgebrochen war. Entwendet wurden neben zwei Flachbildschirmen, Handy, einer Play-Station mit Spielen auch eine abgesägte Schrotflinte aus einem Schreibtisch. Weiterhin stellte sich am nächsten Tag heraus, dass die Täter mit den ebenfalls entwendeten Bankkarten Geld an Bankautomaten in Bakede und Hameln am Sonntagmorgen abgehoben hatten, insgesamt 2500 Euro.
Intensive Fahndungsmaßnahmen und Ermittlungen in Bad Münder führten auf die Spur der Täter. Zunächst konnten zwei junge Frauen (17 und 18 Jahre) befragt werden, die mit dem in Verdacht geratenen 24 - jährigen Mann aus Bad Münder in der vermutlichen Tatnacht zum vergangenen Sonntag unterwegs waren. Sie bestritten, etwas von dem Einbruch zu wissen. Mehrere Wohnungsdurchsuchungen führten erst einmal nicht weiter. Der Hauptverdächtige blieb verschwunden. Als die Ermittler dann die Wohnung eines guten Freundes aufsuchten, wurde bestritten, dass der Tatverdächtige in der Wohnung sei. Während die Polizeibeamten in der Wohnung Befragungen durchführten, hing der Gesuchte bei geschlossenem Fenster an der äußeren Fensterbank der im 1. OG befindlichen Wohnung. Schließlich ließen die Kräfte nach und er machte sich bemerkbar. Er räumte die Tat auch sofort ein. Das gesamte Diebesgut konnte in der Wohnung des Mittäters, einem 21-jährigen Münderaner, sichergestellt werden. Dieser war auch bei der Tatausführung beteiligt. Das abgehobene Geld war zum Teil ausgegeben worden, auch die Frauen hatten Geld geschenkt bekommen.
Aufgrund des Geständnisses und der kompletten Sicherstellung des Diebesgutes wurde von der Inhaftierung des Hauptverdächtigen Abstand genommen, obwohl er bereits polizeilich bekannt war.
Als Motiv stellte sich zudem ein Streit mit dem Geschädigten heraus, so dass die Tat von Haupttäter als "Rache" gedacht war.
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