Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: 17-Jähriger prallt mit Pkw gegen Straßenbaum
Hameln (ots)
(Friedrichshagen) Bereits in der Nacht zum Sonntag, 16.9.2007, gegen 3 Uhr, befuhr ein 17-Jähriger mit einem VW-Golf die Kreisstraße 28 von Friedrichshagen nach Hemeringen.
Kurz hinter dem Ortsausgang Friedrichshagen kam der junge Kraftfahrer in einer Rechtskurve auf den linken Grünstreifen ab.
Das Fahrzeug geriet ins Schleudern, prallte mit dem Heck gegen einen Straßenbaum und wurde dadurch stark beschädigt.
Der 17-Jährige und sein gleichaltriger Mitfahrer blieben unverletzt.
Bei der Unfallaufnahme stellten die Einsatzbeamten der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden dann fest, dass der 17-Jährige unter Alkoholeinfluß sein Fahrzeug führte (ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,6 Promille).
Zudem befand sich am Unfallort keine berechtigte Begleitperson, so dass der Jugendliche darüberhinaus im Verdacht steht, den Pkw als 17-Jähriger OHNE die erforderliche Begleitperson geführt zu haben.
Die Polizei ermittelt nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach Unfallverursachung unter Alkoholeinfluß und Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Aus diesem Grund wurde dem 17-Jährigen eine Blutprobe entnommen und die Fahrerlaubnis beschlagnahmt.
Der Verkehrssicherheitsxperte der Inspektion, Hauptkommissar Andreas Hinz, weist in diesem Zusammenhang auf folgende Rechtsvorschriften hin:
- Begleitperson beim Führerschein mit 17: Bei jeder Fahrt eines 17-Jährigen muss eine zuvor benannte Begleitpersonen mitfahren. Als Begleitperson sind nur Personen zulässig, welche länger als fünf Jahre Inhaber der Fahrerlaubnis und mindestens 30 Jahre alt sind. Sie dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben. Bei einer Fahrt ohne eingetragene Begleitperson drohen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro, vier Punkte im Verkehrszentralregister, der Entzug der Fahrerlaubnis und die Anordnung zum Besuch eines Aufbauseminars.
- Null-Promille-Grenze: Für Fahranfänger während der Probezeit sowie Fahrer unter 21 Jahren gilt seit dem 1. August 2007 ein Alkoholverbot (0,0 Promille) sowie Drogenfreiheit. Verstöße gegen das Verbot können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro und zwei Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden. Zudem kann für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, die Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro angeordnet werden.
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