Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Polizei kündigt Jugendschutzkontrollen an
Gemeinsam auf Streife mit Jugendamt und Gaststättenaufsicht
Hameln (ots)
(Hameln) In den kommenden Wochen werden Einsatzbeamte des Jugendkommissariates der Polizeiinspektion Hameln sowie Mitarbeiter des Jugendamtes und der Gaststättenaufsichtsbehörde gemeinsame Jugendschutzkontrollen durchführen.
Der Grund: Polizeibeamte stellen nahezu jedes Wochenende Jugendliche in oder vor Hamelner Gaststätten fest, die erheblich alkoholisiert sind. "Zudem melden sich auch immer wieder Hinweisgeber, die auf Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit hinweisen" berichtet Klaus-Eckard Dirnberger, Ermittler beim Jugendkommissariat.
"Das viel diskutierte Nichtraucherschutzgesetz steht bei den kommenden Kontrollen aber nicht im Mittelpunkt!" betont Hauptkommissar Dirnberger und ergänzt: "Sinn und Zweck ist die Überprüfung der Einhaltung aller (!) Regelungen und Vorschriften, die Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen auf ihre Entwicklung schützen sollen, wie zum Beispiel die Regelungen über den Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten, in Gaststätten und Spielhallen, die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit und letzlich auch die Abgabe und den Verzehr von alkoholischen Getränken und das Rauchen in der Öffentlichkeit!"
In diesem Zusammenhang weisen die Behörden erneut darauf hin, dass 16- und 17-jährigen Jugendlichen der Aufenthalt in Gaststätten grundsätzlich nur bis Mitternacht gestattet ist.
Branntwein oder andere hochprozentige alkoholische Getränke dürfen NICHT an die Genannten abgegeben werden.
Sollten Jugendliche oder Kinder in Gaststätten oder Spielhallen angetroffen werden, müssen auch Gewerbetreibende oder eingesetzte Aufsichtspersonen mit einem Bußgeld rechnen, denn die entsprechenden Vorschriften müssen in der Mitarbeiterschaft der Gastronomiebetriebe bekannt sein und sogar in den Betrieben ausgehängt werden.
Verstöße gegen die Jugendschutz-Vorschriften können mit erheblichen Bußgeldern geahndet und die Gaststättenkonzession entzogen werden.
Freiheitsstrafe kann darüber hinaus denjenigen treffen, der den Vorschriften gewinnsüchtig zuwiderhandelt und damit leichtfertig Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährdet.
Sollten trotz dieser Vorankündigung Kinder aufgegriffen werden, erfolgt deren Inobhutnahme, Zuführung zur Polizeiwache in der Lohstraße und Übergabe an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
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