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Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden

POL-HM: Fahrzeugführer unter Drogen- und Alkoholeinfluß

Hameln (ots)

(Hameln/Grohnde) Verkehrsfahnder stoppten am
Dienstag, 20.11.2007, gegen 16.10 Uhr, auf dem Hastenbecker Weg einen
30jährigen Pkw-Fahrer. Bei der Kontrolle gewannen die hinsichtlich 
Drogenerkennung besonders ausgebildeten Beamten den Eindruck, dass 
der Kraftfahrer unter dem Einfluß von Betäubungsmitteln stand. Das 
Ergebnis eines Urintestes bestätigte diesen ersten Eindruck und 
zeigte an, dass der 30-Jährige unter dem Einfluß Tetrahydrocannabinol
(THC), dem Hauptwirkstoff von Cannabis (Haschisch, Marihuana) stand. 
Auf der Polizeiwache in der Lohstraße wurde dem Pkw-Führer daher eine
Blutprobe entnommen und dem jungen Mann für die kommenden 24 Stunden 
das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge untersagt. Das 
Kommissariat für Verkehrsdelikte ermittelt nun wegen Fahren unter 
Drogeneinfluß im Straßenverkehr und illegalem Erwerb von 
Betäubungsmitteln. Sollte die Ergebnisse der Blutprobe den Verdacht 
bestätigen, so muss sich der junge Kraftfahrer auf einen Monat 
Fahrverbot, vier Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 250 Euro 
einstellen. Wer als Führerscheinbewerber oder Fahranfänger auch nur 
in den Verdacht gerät, Drogenkonsument (gewesen) zu sein, kann von 
der Führerscheinstelle zudem aufgefordert werden, durch eine 
medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) seine Drogenfreiheit 
nachzuweisen. Das kann wegen der sehr langen Nachweismöglichkeit 
illegaler Drogen schwierig und sehr teuer werden.
In der Nacht zum Mittwoch, 21.11.2007, gegen 00.15 Uhr, stoppten 
Beamte der Polizeiinspektion Hameln in Grohnde einen 22jährigen 
Seat-Fahrer, der zuvor in Schlangenlinien auf der Grohnder Straße 
unterwegs war. Der im Rahmen der Verkehrskontrolle erfolgte 
Alkoholtest ergab einen Wert von 1,6 Promille, so dass dem 
22-Jährigen ebenfalls eine Blutprobe entnommen, der Führerschein 
darüber hinaus beschlagnahmt und dem jungen Kraftfahrer das Führen 
fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge bis auf weiteres untersagt wurde. 
Das Verkehrskommissariat ermittelt nun wegen Trunkenheit im Verkehr.
Die Rechtsprechung hat die Grenze der sogenannten absoluten 
Fahruntüchtigkeit für Kraftfahrzeugführer bei 1,1 Promille
Festgelegt (unwiderlegbar!)! Der 22-Jährige muss sich nun auf 
Geldstrafe, Führerscheinentzug und Punkte im Verkehrszentralregister 
in Flensburg einstellen!

Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Sachbereich Presse- und Öffentlichkeitsa
Jörn Schedlitzki
Telefon: 05151/933-104
Fax: 05151/933-450
E-Mail: joern.schedlitzki@polizei.niedersachsen.de

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