Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HOL: Polizei Bodenwerder ermittelt Standort eines in Halberstadt entwendeten PKW
Hameln (ots)
Am Donnerstag erreichte die Polizei Bodenwerder ein Ermittlungsersuchen der Polizei Halberstadt /Sachsen-Anhalt. Bei den Kollegen in Halberstadt war der Geschädigte zu einem PKW-Diebstahl erschienen und hatte erklärt, dass er sein am 08.01.2008 aus einer Lagerhalle in Halberstadt gestohlenes Cabrio in einem Internetauktionhaus entdeckt hat. Bei dem Diebstahl seien auch die Originalfahrzeugschlüssel, der Fahrzeugbrief und -schein entwendet worden. Bei dem angeboten Golf Cabrio handelt es sich eindeutig um seinen PKW. Der Geschädigte habe auch bereits mit dem Inserenten telefoniert und hierbei erfahren, dass sein Auto im Bereich Bodenwerder stehen würde. Daraufhin habe er sich an die Polizei Halberstadt gewandt und die Kollegen die Polizeistation in Bodenwerder um weitergehende Ermittlungen gebeten.
Als sich die Beamten der Station die in der Internetplattform eingestellten Fotos des angebotenen Golf-Cabrios ansahen, war auf eines der Bilder der PKW auf einer Hebebühne abgebildet. Ein Beamter erkannte sofort die Garage in der die Hebebühne steht. Der Anbieter staunte nicht schlecht als weinige Minuten später vor seiner Tür drei Polizisten standen und sich nach dem Cabrio erkundigten.
Der PKW stand tatsächlich in der Garage und es handelte sich eindeutig um den in Halberstadt entwendeten. Bei den weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der PKW bei einem Gebrauchtwagenhändler in Hameln gekauft worden war. Dieser gibt an, dass Auto auf einem Gebrauchtwagenmarkt in Magdeburg erworben zu haben. Die Ermittlungen nach dem eigentlichen Täter dauern noch an. Ergänzend sei noch erwähnt, dass der PKW durch die Weiterverkäufe eine Wertsteigerung in Höhe von 600 Euro erfahren hat. Da Niemand an gestohlenen Gegenständen Eigentum erwerben kann, wurde der PKW von der Polizei sichergestellt und an den rechtmäßigen Eigentümer ausgehändigt.
Die Polizei rät bei Verkäufen von PKW immer einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen und sich Personalien und Personalausweisnummer des Verkäufers notieren.
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August-Wilhelm Winsmann
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